LEA – Let’s Empower Austria: Förder-Call zur Stärkung von Frauen und Mädchen
Bis zu 100.000 € pro Projekt für Empowerment Maßnahmen mit Fokus auf Frauen und Mädchen.
Einreichung laufend bis 15.01.2025.
Unter dem Motto LEA – Let’s Empower Austria fördert der Österreichische Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen (ÖFF) die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Neuer Förder-Call: „Potenziale entfalten und Talente fördern“
Der ÖFF hat seinen zweiten Förder-Call gestartet, der sich dem Thema „Potenziale entfalten und Talente fördern – Empowerment von Frauen und Mädchen“ widmet. Unterstützt werden ausschließlich Einzelprojekte, die ein spezifisches Ziel verfolgen. Reguläre Tätigkeiten von Organisationen sind von der Förderung ausgenommen.
Zielgruppen und förderbare Projekte
Einreichende Organisationen müssen nach § 4a Abs. 3 und Abs. 6 EStG als spendenbegünstigt anerkannt sein (eine Gemeinnützigkeit alleine reicht nicht aus).
Die primäre Zielgruppe sind Frauen und Mädchen in Österreich. Förderbar sind auch indirekte Maßnahmen wie Schulungen für Multiplikatoren, Netzwerkbildung und Bewusstseinsbildung. Sekundär sind Projekte förderfähig, die mit Buben und Männern arbeiten, sofern diese Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung beitragen.
Zwei Kategorien der Förderung
Projekte können in zwei Kategorien eingereicht werden:
- Initialphase: Umsetzung von Projekten, die auf einem bestehenden Konzept basieren.
- Wachstumsphase: Erweiterung bereits erfolgreich durchgeführter Projekte auf eine größere Zielgruppe.
Attraktive Förderkonditionen
Mit einer Förderhöhe von bis zu 100.000 Euro pro Projekt und einer Förderquote von 100 % der förderbaren Kosten bietet der Fonds eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, um die Gleichstellung und das Empowerment von Frauen in Österreich voranzutreiben.
Facts
- Einreichberechtigt: nach § 4a Abs. 3 und Abs. 6 EStG als spendenbegünstigt anerkannte Organisationen
- Förderhöhe: 20.000 – 100.000 Euro
- Gesamtvolumen des Calls: 400.000 Euro
- Förderquote: Bis zu 100 % der förderbaren Kosten
- Projektlaufzeit: 01.05.2025 – 30.04.2026 (Verlängerung möglich)
- Rechtsgrundlage: Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015
Weiter Informationen unter https://letsempoweraustria.at/angebot/foerderungen/
Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne unter email hidden; JavaScript is required