Betriebliche Abwassermaßnahmen in Betrieben – Förderung des Lebensministeriums betreut durch KPC
Einreichung: laufend möglich, jedoch vor Baubeginn (Lieferdatum relevant)
Zielgruppe: Betriebe und Personen, die am Markt ein Produkt oder eine Dienstleistung anbieten und eine wasserrechtlich und gewerberechtlich relevante Betriebsanlage betreiben oder besitzen.
Gefördert werden:
- abwasserbezogene Maßnahmen innerbetrieblicher Art (Verbesserung der Beschaffenheit betrieblicher Abwässer)
- betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen (Vorreinigungsmaßnahmen, Kläranlagen)
- Umstellung auf wasservermeidende und wassersparende Technologien (Minimierung der in Produktionsprozessen notwendigen Wassermengen)
- Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung der in Anlagen anfallenden und wieder zu gewinnenden, erneuerbaren Energieträger
- Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (insgesamt maximal im Ausmaß des Energiebedarfes der betrieblichen Abwasserbehand-lungs- und -ableitungsanlage)
Förderrahmenbedingungen: Es werden jene Investitionskosten gefördert, die zur Erreichung eines höheren als des aufgrund von Gemeinschaftsnormen geforderten Umweltschutzniveaus erforderlich sind. Die geförderte Maßnahme muss mindestens 5 Jahre in Funktion bleiben.
Förderquoten: 10 % (vorzeitige Umsetzung einer Gemeinschaftsnorm) – 70 % (Studien in kleinen Unternehmen). Die Höhe der Förderung richtet sich insbesondere nach den festgesetzten Grenzwerten und Übergangsfristen.
Förderminima, -maxima: keine
Antragstellung: Online-Einreichung über www.umweltfoerderung.at
Weitere Informationen finden Sie hier
Beratung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, DI Mag. Alexander Somer, Tel.: 01 31631-290, E-mail: a.somer@kommunalkredit.at