FAQ
- Wie sicher ist die Zusage zu einem Förderantrag?
Generell gilt: Die Entscheidung auf Zuerkennung einer Förderung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel der entsprechenden Förderprogramme und deren Richtlinien. Meist werden im Wettbewerbsprinzip die eingereichten Anträge bewertet, miteinander verglichen und gereiht. Eine Zusage Ist abhängig von der Qualität und Schlüssigkeit der Einreichung sowie der Entscheidung der Experten- und/oder einer Jury. Die Jury entscheidet anhand vorgegebener Bewertungskriterien.
Achtung: Auf die Gewährung von Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.
- Wann kann mit einer Auszahlung der Fördersumme gerechnet werden?
Entsprechend Förderprogramm kann nach schriftlicher positiver Förderzusage eine 50% Akontozahlung der zugesagten Fördersumme angefordert werden. Die Restzahlung erfolgt aufgrund von Zwischen- und Endberichten bemessen an den tatsächlich angefallenen Kosten nach Abschluss des geförderten Projektes oder Abschlusses einzelner Arbeitspakete sowie des Überschreitens der 50% Grenze der budgetierten förderbaren Kosten.
- Projektstart?
Der früheste planbare Projektstart ist der Tag der Einreichung. Erst danach können Projektkosten förderrelevant anerkannt werden.
- Was sind aktivierbare Kosten?
Zu aktivierbaren Kosten zählen etwa geförderte Investitionen z.B in Maschinen. Bei der Aktivierung werden diese in das Anlagevermögen aufgenommen und auf der Aktivseite einer Bilanz eingetragen. Je nach Förderschema werden Investitionen nach Abzüge von Sconti und Rabatten entweder mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt oder auch der Zuschuss auf die Abschreibung innerhalb der Projektlaufzeit anteilig bemessen.
Es wird jeweils nur der für das Projekt relevante Teil gefördert (Nutzungsgrad für das Projekt). Es wird der Nettobetrag unterstützt.
- Was ist unter Innovationsgrad zu verstehen?
Der Innovationsgrad eines Projektes wird im Vergleich zu den am Zielmarkt bereits existierenden Angeboten sowie am Zusatznutzen des Vorhabens gegenüber existierenden Lösungen bzw. der Verbesserung der Ausgangssituation im Unternehmen betrachtet. Der Innovationsgehalt betrifft einerseits den Neuheitsgehalt eines Vorhabens aber auch den erzielten Reifegrad des zu erwartenden Projektergebnisses. Für viele Förderschemen ist das erzielte MRL oder TRL Level relevant. In den Förderausschreibungen ist zu achten, ob es Voraussetzungen gibt, dass z.B. ein Prototyp (z.B. TRL 7) nachgewiesen werden muss, umkehrt auch was der Reifegrad des Ergebnisses ist. Insbesondere in EU Ausschreibungen aber auch in Ö in den thematischen Programmen werden die Ausschreibungen auf TRL Levels bezogen.
Der Innovationsgrad zählt neben dem Geschäftsmodell bzw. der Verwertung zu den wichtigen Indikatoren in Förderungs-Entscheidungssystemen.
- Wie werden Jungunternehmer und Gründer aus Fördersicht definiert?
Nur wer erstmals in die wirtschaftliche Selbständigkeit startet, bzw. im Laufe der vergangenen 5 Jahre kein selbständiges Gewerbe angemeldet hatte, gilt 3 Jahre als Jungunternehmer.
Für verschiedene Förderprogramme ist die Definition von Gründerinnen und Gründer, also die Vorgründungsphase sowie das erste Jahr des bestehenden Unternehmens bzw. der Gründungszeitpunkt ab Förderzusage entscheidend. Es sind jedoch die Ausschreibungen und Richtlinien genau zu prüfen, da in den unterschiedlichen Förderprogrammen Jungunternehmer, Start Ups etc. mit verschiedenen Zeiträumen definiert werden. In manchen Förderschemen ist. z.B. eine Einreichung erst dann möglich, wenn das Unternehmen seit 1 Jahr besteht. Die Vorlage von den ersten Bilanzen, Meilensteinen sowie einer „history“ ist von Vorteil.
- Förderungen für Marketing, Betriebskosten?
Förderungen für operative Marketingmaßnahmen und Vertriebskosten sind trotz einer sehr aufwändigen und für das Unternehmen sehr wichtigen Phase sehr rar. Sie werden beispielsweise nur im aws Programm „AT:net – Markteinführungsprojekt für digitale Anwendungen und Produkte“ bzw. im Programm „Nahversorgung und Stadtbelebung“ der Wirtschaftsagentur Wien berücksichtigt.
Marktvorbereitungskosten können bei manchen Gründerprojekten auch im Programm “Innovation” der Wirtschaftsagentur Wien seit kurzem berücksichtigt werden.
Für internationale Vorhaben sind für Markterschließungsmaßnahmen die Programme “go-international” der WKO sowie in der Wirtschaftsagentur Wien auch das Programm Internationalisierung FOKUS von Relevanz.
Auf EU Ebene ist das in H2020 eingeführte SME Instrument mit seiner Phase I (Business Plan und Markterschließungskonzept) sowie Phase II (Umsetzung und Roll-out) eine Alternative zum nationalen Programm, die jedoch aufgrund der Vielzahl von Anträgen einen sehr hohen Wettbewerb genießt.
Betriebskosten, Kosten für den laufenden Betrieb sind nicht förderrelevant. Es sind nur Kosten mit Projektbezug förderbar.
- Wie finde ich die richtige Förderung für mein Projekt?
Der Dschungel aus Förderstellen und -programmen ist gerade am Anfang schwer zu durchblicken. Unternehmensförderungen decken ein sehr breites Spektrum ab (z.B. Innovations-, Technologie- und Serviceentwicklung, Bildungsmaßnahmen, Internationalisierungsaktivitäten, Sanierungen, Investitionen).
Eine übergeordnete Orientierung bieten beispielsweise Förderportale:
- BMK Förderkompass
- Förderservices
- Grants4Companies (Teil des Unternehmensserviceportals)
- ICWB Förderportal
- Transparenzportal
Die Websites der Förderstellen liefern Informationen zu ihren spezifischen Angeboten:
Österreichische Förderstellen (Auszug)
- AK Arbeiterkammer
- AMS Arbeitsmarktservice
- AWS Austria Wirtschaftsservice
- BMK Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Business Upper Austria
- FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
- INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH
- Internet Privatstiftung Austria
- Klima- und Energiefonds
- KWF – Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
- KSW Kammer der Steuer- und Wirtschaftsprüfer
- Land NÖ
- Land Salzburg
- Land Tirol
- Land Vorarlberg
- Netzwerk BGF Betriebliche Gesundheitsförderung
- OeAD Österreichischer Austauschdienst
- OEHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank
- OEIF Österreichischer Integrationsfonds
- OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom
- Österreichisches Patentamt
- respACT
- SEIF (Social Entrepreneurship Impact and Finance) Driving Impact Innovation
- SFG Steirische Wirtschaftsförderung
- SMS Sozialministeriumservice
- Stadt Wien
- Stolz auf Wien Beteiligungs GmbH
- Umweltförderung KPC Kommunalkredit Public Consulting
- UBA Umweltbundesamt
- VKS Verpackungskoordinierungsstelle
- waff Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
- WAW Wirtschaftsagentur Wien
- Wirtschaftsagentur Burgenland
- WWTF Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds
- WKBG Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank
- WKO Wirtschaftskammer Österreich
Europäische und globale Förderstellen (Auszug)
- Corporate Register – Global CSR Resources
- Europäische Kommission (mit z.B. Digital Europe Programme; Horizon Europe)
- IPCEI – Important Projects of Common European Interest
- Volkswagenstiftung
Wir sind seit vielen Jahren ständig am Thema dran, wissen genau welche Fragen wir stellen müssen, um ein Projekt einer Förderschiene zuordnen zu können und helfen dabei die Erfolgschancen realistisch zu bewerten.
- Gibt es Alternativen zu klassischen Förderungen mit Zuschuss?
Sollte eine Zuschuss-Förderung für ihr Projekt nicht sinnvoll oder möglich sein, kennen wir auch andere Finanzierungsinstrumente und können Sie beispielsweise dabei unterstützen, begünstigte oder besicherte Darlehn und Kredite in Anspruch zu nehmen.
In der Vermittlung von Investoren sind wir nicht tätig. Wir unterstützen Sie aber bei der Erstellung von Unterlagen für Investorengespräche.
- Wie kann ich die Erfolgschancen meines Förderprojekts einschätzen?
Jedenfalls sollten Sie vor der Antragstellung die Richtlinie genau lesen, prüfen ob ihr Projekt den Zielen der Ausschreibung und den Förderkriterien entspricht. Wir helfen gerne bei der Erfolgseinschätzung, klären im Vorfeld über den Bewertungsprozess auf und sagen auch klar, wenn eine Einreichung wenig erfolgsversprechend ist.
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Einreichung zwischen 01.09.2024 und 31.10.2024