Land Tirol fördert Anstellung und Qualifizierung einer Nachhaltigkeitsassistenz
Förderung von Personal- und Qualifizierungskosten einer Nachhaltigkeitsassistenz, die beim Erreichen von messbaren Nachhaltigkeits-Zielen mit regionalen Auswirkungen (Beschaffung, Lieferketten, Kooperationen, …) unterstützt
Einreichfrist: Antragstellung zwischen 01.09.2024 und 31.10.2024
Wer ist förderbar?
Einreichberechtigtsind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – auch aus dem Tourismus; Fokus auf Kleinstunternehmen und KMU
Thematische Schwerpunkte
Nachhaltigkeit
Förderbare Projekte – Anforderungen
Übergeordnetes Ziel ist es, mithilfe einer entsprechend geschulten Assistenzkraft Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Unternehmen umzusetzen. Dabei soll auf messbare Ziele hingearbeitet werden. Die Förderung dient zur Deckung der Personal- und Qualifizierungskosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben.
Der Projektzeitraum beträgt in der Regel 2 Jahre.
Förderbare Kosten
Förderbar sind wesentlich Personal- sowie Ausbildungs- und Coaching-Kosten.
Förderung
Einmalzuschuss i.H.v. max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 € Bemessungsgrundlage: 80.000 € – bestehend aus max. 72.000 € f. Position Personalkosten (monatl. Bruttoentgelt zzgl. Lohnnebenkosten) d. NH-Assistenz + max. 8.000 € f. deren Ausbildung- & Coaching
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Einreichung ist elektronisch via Webformular vor Projektbeginn in einem Zeitfenster zwischen 01.09.2024 und 31.10.2024 möglich. Für die Einreichung braucht es bereits einen Dienstvertrag mit der Assistenzkraft.
Kontaktpersonen
Mag. Johannes Rohm
Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2421
Fax: +43 512 508 742421
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