Betriebliche Abwassermaßnahmen in Betrieben – Förderung des Lebensministeriums betreut durch KPC AUS KATEGORIE

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Betriebliche Abwassermaßnahmen in Betrieben – Förderung des Lebensministeriums betreut durch KPC

Einreichung: laufend möglich, jedoch vor Baubeginn (Lieferdatum relevant)

Zielgruppe
: Betriebe und Personen, die am Markt ein Produkt oder eine Dienstleistung anbieten und eine wasserrechtlich und gewerberechtlich relevante Betriebsanlage betreiben oder besitzen.

Gefördert werden
:

  • abwasserbezogene Maßnahmen innerbetrieblicher Art (Verbesserung der Beschaffenheit betrieblicher Abwässer)
  • betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen (Vorreinigungsmaßnahmen, Kläranlagen)
  • Umstellung auf wasservermeidende und wassersparende Technologien (Minimierung der in Produktionsprozessen notwendigen Wassermengen)
  • Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung der in Anlagen anfallenden und wieder zu gewinnenden, erneuerbaren Energieträger
  • Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (insgesamt maximal im Ausmaß des Energiebedarfes der betrieblichen Abwasserbehand-lungs- und -ableitungsanlage)

Förderrahmenbedingungen: Es werden jene Investitionskosten gefördert, die zur Erreichung eines höheren als des aufgrund von Gemeinschaftsnormen geforderten Umweltschutzniveaus erforderlich sind. Die geförderte Maßnahme muss mindestens 5 Jahre in Funktion bleiben.

Förderquoten: 10 % (vorzeitige Umsetzung einer Gemeinschaftsnorm) – 70 % (Studien in kleinen Unternehmen). Die Höhe der Förderung richtet sich insbesondere nach den festgesetzten Grenzwerten und Übergangsfristen.

Förderminima, -maxima: keine

Antragstellung:
Online-Einreichung über www.umweltfoerderung.at

Weitere Informationen finden Sie hier

Beratung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, DI Mag. Alexander Somer, Tel.: 01 31631-290, E-mail: email hidden; JavaScript is required

Tags:
Infos: national, national, national
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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