Der Fonds Gesundes Österreich fördert Gesundheitsprojekte in Schulen AUS KATEGORIE

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Der Fonds Gesundes Österreich fördert Gesundheitsprojekte in Schulen

Einreichfrist: Größere Projekte 10. Jänner 2019 (kleinere laufend)

Der FGÖ unterstützt Schulen, die gesundheitsfördernde Projekte durchführen.

Wer ist förderbar?

  • Schulen (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen, BMS, AHS, BHS, …) – besonders solche, die einerseits in sozialen Brennpunkten liegen, andererseits einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund haben
  • Kooperationspartner der jeweiligen Schulen (z.B. gemeinnützige Vereine, Beratungsunternehmen etc.) – reicht dieser Partner ein, braucht es LoIs von den beteiligten Schulen / der beteiligten Schule

Thematischer Fokus

  • PsychoSOZIALE Gesundheit – Zusammenleben gesundheitsfördernd gestalten
  • Gesundheitliche Chancengerechtigkeit – Wissen entwickeln, gute Praxis verbreiten
  • Gendergerechte Gesundheitsförderung und Diversität

Förderbare Projekte – Anforderungen
Diese FGÖ-Förderung wird in der Kategorie „Praxisorientierte Projekte“ vergeben. (Einen Überblick über alle Kategorien finden Sie auch in unserem Übersichtsartikel.) Auch hier geht es um umfassende Gesundheitsförderung und Primärprävention. Gern gesehen sind Pilotprojekte, die Neuland betreten, innovativen Charakter haben.
Mindestprojektkosten: 5.000 €

Förderbare Kosten
Unter anderem projektbezogene Personal- und Sachkosten

Förderung
in der Regel 1/3 bis 50 % der anerkannten Gesamtprojektkosten

Auszahlung
Die Auszahlung kann in Teilbeträgen erfolgen. Die Auszeichnung der 1. Rate erfolgt nach Unterzeichnung des Fördervertrags. Der genaue Ablauf wird in der Fördervereinbarung festgelegt.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Förderanträge müssen mittels Online-Antrag im FGÖ-Projektguide (https://projektguide.fgoe.org/)
gestellt werden, zusätzlich ist ein Unterschriftenblatt postalisch oder per Mail an den FGÖ zu schicken. Es wird empfohlen, Projekte zumindest vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen. Die Bearbeitung von Förderanträgen dauert derzeit nämlich in der Regel bis zu vier Monate. Bereits vor dem Datum der Einreichung begonnene Projekte können nicht gefördert werden.

Termine
Förderanträge mit einer beantragten Summe bis zu 72.000 € können jederzeit eingereicht werden. Hier entscheidet „nur“ die Geschäftsstelle des Fonds Gesundes Österreich.
Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme ab 72.000 € werden zusätzlich vom wissenschaftlichen Beirat geprüft und ein Kuratorium entscheidet. Dieses tagt mindestens zwei Mal im Jahr und es gibt Einreichfristen. Die nächste Frist endet am Donnerstag, dem 10. Jänner 2019.

Kontakt
Ing.in Petra Gajar
Gesundheitsreferentin für die Themenbereiche Kindergarten, schulische Gesundheitsförderung, Fort-und Weiterbildung
+43 1 895 04 00-712
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website sowie im Leitfaden für die FGÖ-Projektförderungen.

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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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