Die FFG fördert den Aufbau und Betrieb von Innovationswerkstätten
Einreichen bis 18.09.2019, 12:00 Uhr!
Die ganze Infrastruktur für Innovation, Vernetzung, Wissenstransfer und Forschung an einem Ort und das leicht zugänglich für Unternehmen? Das ist die Grundidee einer Innovationswerkstatt. Die Forschungsförderungsgesellschaft unterstützt den Auf- und Ausbau solcher Zentren.
Wer kann sich fördern lassen?
Gefördert wird ausschließlich die Betreiberorganisation der Innovationswerkstatt. Eine solche Organisation kann sein:
- ein Unternehmen,
- eine Forschungseinrichtungen oder
- eine nicht-wirtschaftliche Einrichtung wie z.B. eine Gemeinde oder eine NPO
Voraussetzung ist eine Niederlassung in Österreich.
Förderbare Projekte – Anforderungen
Gefördert wird der Aufbau und Betrieb einer Innovationswerkstätte. Bei der Bewertung eingereichter Projekte wird unter anderem auf folgende Punkte geachtet:
- Der Bedarf an einer Innovationswerkstatt vor Ort kann nachgewiesen werden.
- Die Werkstatt stärkt einen Standort mit geringer Dichte an technischer Forschungs- und Innovationsstruktur.
- An Standorten mit bereits existierender Innovationsinfrastruktur sticht die Werkstatt durch ein klares Alleinstellungsmerkmal hervor.
- Es entsteht ein interaktiver Kommunikations- und Vernetzungsraum im Zeichen der Innovation durch das Projekt.
- Regionale und überregionale Synergien werden genutzt.
- NutzerInnen können den Innovationsschwerpunkt der Einrichtung mitbestimmen.
- Das Konzept mobilisiert neue NutzerInnengruppen (z.B. auch PädagogInnen).
- Der Zugang zur Werkstatt ist insbesondere für KMU niederschwellig.
- Es gibt zusätzlich zum Vor-Ort-Angebot ergänzende Lösungsansätze wie z.B. mobile Konzepte und Dienstleistungen
Förderbare Kosten
Gefördert werden alle direkten Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb der Innovationswerkstatt. Ein Gemeinkostenzuschlag wird nicht anerkannt.
Förderung
maximale Förderung: 500.000 Euro auf 3 bis 5 Jahre pro Werkstatt
maximale Förderquote: 50 %
Insgesamt stehen 1,8 Millionen Euro Förderung für die Ausschreibung zur Verfügung.
Auszahlung
Wenn der Fördervertrag steht, wird die erste Rate ausbezahlt. Sie beträgt üblicherweise 40% der Gesamtsumme. Weitere Raten folgen je nach Projektfortschritt. Genauere Infos dazu finden Sie auch im Leitfaden zur Förderung auf Seite 20.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag muss online gestellt werden – über das eCall-Portal der FFG und innerhalb der Einreichfrist.
Termine
Einreichungen im Rahmen der zweiten Ausschreibung sind bis 18.09.2019, um 12:00 Uhr möglich.
Kontakt
Programmleitung:
Mag. (FH) Barbara Lohwasser
+43 5 7755 2201
barbara.lohwasser@ffg.at
Programm-Management:
Mag. Brigitte Bednar MBA
+43 5 7755 2410
brigitte.bednar@ffg.at
Mag. Silvia Laimgruber
+43 5 7755 2203
silvia.laimgruber@ffg.at