Erasmus+: Förderungen für Projekte im Bereich Bildung, Jugend und Sport bis 2020 AUS KATEGORIE

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Erasmus+: Förderungen für Projekte im Bereich Bildung, Jugend und Sport bis 2020

Einreichschluss: Je nach Detail-Förderschiene unterschiedliche Deadlines. Bsp. Strategische Partnerschaften im Bereich allgemeine und berufliche Bildung: 21. März 2019, 12 Uhr

Erasmus+ ist auf die Modernisierung der Hochschulbildung in Europa ausgerichtet und fördert Mobilität sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Wer ist förderbar?

  • öffentliche und private Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind
  • in manchen Förderschienen auch Unternehmen, NGOs und NPOs – z.B. bei den Projektarten Wissensallianzen oder Kapazitätsaufbau
  • Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit (nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation) tätig sind
  • Lehrkräfte
  • Lernende

Folgende Programmländer können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen:

  • die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
  • die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,
  • die EU-Kandidatenländer: Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien.

Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Partnerländern offen.

Thematische Schwerpunkte
Erasmus+ fasst zwischen 2014 und 2020 alle EU-Programme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zusammen:

Im Mittelpunkt stehen

  • die Förderung von Lernmobilität von Einzelpersonen und transnationaler Zusammenarbeit (Leitaktion 1)
  • der Austausch bewährter Praxis im Bildungs- und Jugendbereich: u.a. Strategische Partnerschaften, Wissensallianzen – Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung oder im Bereich Jugend (Leitaktion 2)
  • die Unterstützung politischer Reformen: u.a. Aktivitäten zur Umsetzung der politischen Agenda der EU, Anwendung der Tranparenz- und Anerkennungselemente (Leitaktion 3)

Dazu kommen:

  • Jean-Monnet-Aktivitäten
    • Lehrmodule, Lehrstühle und Spitzenforschungszentren im Hochschulbereich, um u.a. das Fach Europäische Integrationsstudien innerhalb des offiziellen Curriculums einer Hochschuleinrichtung zu vertiefen
    • politische Debatte bzgl. wichtiger EU-Themen mit Vertretern des Hochschulsektors – in Europa und weltweit (Netzwerken, Projekte zur Innovationsförderung, Projekte die dem Wissensaustausch dienen)
    • Förderung für Vereinigungen, die sich mit EU-relevanten Themen und Fragen beschäftigen und eine breite Öffentlichkeit erreichen wollen
  • Sport: Kooperationsprogramme sowie Breitensport

Förderbare Projekte – Anforderungen
Erasmus+ reicht von der Schulbildung, über die Hochschulbildung bis hin zur Berufs- und Erwachsenenbildung – es gibt verschiedene Projektschienen.
Angehörige von Hochschulen können ein Studium, ein Praktikum, Unterricht oder eine Fortbildung im Ausland absolvieren. Im Rahmen von Strategischen Partnerschaften, Wissensallianzen, Joint Master Degrees und in der Sparte Capacity Building werden Projekte gefördert, die zur Internationalisierung und Intensivierung der Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen wie Hochschulen z.B. beitragen.

Bsp. Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung:
Projektdauer von 2-3 Jahren, 3 Partner aus mind. 3 versch. Programmländern (bei mehr Partnern ist der Mehrwert zu erklären, max. 10 Partner können finanziert werden)

Förderbare Kosten
Bsp. Strategische Partnerschaften:
U.a. Kosten für

  • Projektmanagement und -durchführung
  • Grenzüberschreitende Projekttreffen
  • Intellectual Outputs („Qualitativ hochwertige Produkte“ wie z.B. Lehr- und Lernmaterialien / -tools)
  • Multiplikatorenveranstaltungen
  • Grenzüberschreitende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten
  • Außerordentliche Kosten (Kosten für SubvertragnehmerInnen z.B.)
  • Kosten im Zusammenhang mit besonderen Bedürfnissen

Förderung
Die Höhe der Finanzhilfe orientiert sich an der Laufzeit des Projekts und der Zahl der Projektpartner_innen und der Kategorisierung des bereisten Landes in Hinblick auf die Lebenserhaltungskosten
Bsp. Strategische Partnerschaften:  bis zu 300.000€ für 2 Jahre und bis zu 450.000€ für 3 Jahre (max. 150.000 Euro pro Jahr)

Auszahlung
Vorfinanzierung (20-80%) innerhalb von 1 bis 2 Monaten nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung
Zahlung weiterer Tranchen je nach Beantragung, Berichtslegung und Verwendung der davor gewährten Tranchen

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Bsp. Strategische Partnerschaft (Koordination Österreich): Der / die Koordinator_in registriert sich zunächst einmalig in der URF-Datenbank (Unique Registration Facility im Participant Portal der Europäischen Kommission; erhaltener Code [PIC] gilt für alle nachfolgenden Einreichungen). Dann füllt er /sie das Antragsformular aus und übersendet es der Nationalagentur elektronisch.
4 bis 6 Monate nach Ende der Einreichfrist kommt es im Fall eines positiven Bescheids zur Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung -> 5 bis 8 Monate nach Einreichung ist mit Geld zu rechnen
Die Umsetzung übernimmt in Österreich die OeAD GmbH. In letzter Instanz ist die Europäische Kommission zuständig.

Termine
Es gibt unterschiedlichste Detail-Förderschienen mit jeweilig eigenen Deadlines. Beispiele:

Leitaktion 1

  • Mobilität von Einzelpersonen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung, Jugend und Hochschulbildung:
    5. Februar 2019, 12 Uhr

Leitaktion 2

  • Strategische Partnerschaft in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung:
    21. März 2019, 12 Uhr
  • Wissensallianzen:
    28. Februar 2019, 12 Uhr
  • Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung:
    7. Februar 2019, 12 Uhr

Weitere Termine finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Kontakt
Nationalagentur Erasmus+ Bildung
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
+43 1 534 08 -0
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Mehr Informationen finden Sie auf der Programmwebsite. Wir verlinken außerdem auch den Programmleitfaden für 2019.

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Infos: international
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Petra Busswald
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