FFG Ökoscheck 2023 – Nachhaltiges Wirtschaften vorbereiten AUS KATEGORIE

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FFG Ökoscheck 2023 – Nachhaltiges Wirtschaften vorbereiten

Der Öko-Scheck soll KMU sowie gemeinnützigen Organisationen aller Branchen dabei helfen, klima- und umweltfreundliche Innovationen schnell und unbürokratisch umzusetzen. 

Einreichfrist

Dzt. kein neuer Einreichtermin bekannt; zuletzt bis 15.05.2023, 12:00 Uhr

Wer ist förderbar?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jeder Rechtsform
    NEU: nur mit Firmenbuchnummer oder UID-Nummer
    (Die Kategorie KMU umfasst Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen ODER deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Beteiligungen an Unternehmen sind zu berücksichtigen.)
  • gemeinnützige Organisationen
    • Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
    • Non-Governmental Organisation (NGO)
    • Vereine

mit Standort in Österreich

aus allen Branchen

NEU: Es kann nur ein Öko-Scheck je Organisation genehmigt werden. Wurde bereits in den vergangenen Ausschreibungen ein Öko-Scheck genehmigt, ist die Förderung eines weiteren Öko-Schecks NICHT möglich.

Nicht förderbar sind:

  • Großunternehmen (Verbundene Unternehmen, zum Beispiel Mutter- und Tochterunternehmen, werden als ein Unternehmen gewertet)
  • KMU ohne Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR)
  • Unternehmen in Gründung
  • Unternehmen, die laut De-minimis Verordnung ausgeschlossen sind (z. B. Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc.)
  • (Privat-) Universitäten und Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
  • Schulen

Förderbare Projekte – Anforderungen

Es werden Projekte gefördert, die das Ziel verfolgen, in eine klimaneutrale und nachhaltigere Wirtschaftsweise einzusteigen bzw. diese noch weiter zu verbessern.

Die Projekte können folgende Themen behandeln:

  • Problemanalysen, Recherchen
  • Konzeption und Entwicklung passender Lösungen
  • Pilotversuche, Tests neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Produkte etc.
  • Unterstützung durch externe Innovationsexpertise

Die Projektlaufzeit beträgt max. 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Ziel: Nach Projektabschluss verfügt die Organisation über ein Konzept bzw. hat erste Umsetzungsschritte hin zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaften gesetzt.

Beispiele für Fragen, die beantwortet werden können im Rahmen eines Projekts:

  • Wie kann ich Kunststoff durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen (z.B. bei Verpackungen)?
  • Wie kann ich meine Produktionsprozesse stabil halten, wenn ich auf erneuerbare Energiequellen (z.B. Windenergie) umstelle?
  • Wie kann ich neue Lieferant:innen finden, die ökologisch nachhaltiger und regionaler produzieren? Welche Produkte können sie liefern und wie kann ich diese optimal einsetzen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es z.B. für meine Bäckerei, um klimafreundlicher zu produzieren?
  • Welche „Energiefresser“ habe ich im Unternehmen und wie kann ich sie ersetzen?
  • Wie kann ich Lieferdienste effizienter und klimaneutraler gestalten?
  • Wie kann ich mein Gebäude energieeffizienter heizen und kühlen? Welche klimafreundlichen Begrünungs- oder Beschattungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie kann ich Abfälle vermeiden bzw. bestmöglich wiederverwerten?
  • Wie kann ich meine Produkte oder Dienstleistungen für meine Kund:innen umweltfreundlicher gestalten?

Förderbare Kosten

Personalkosten und Drittkosten (max. 40 % der Gesamtkosten).

Förderung

  • Gesamtkosten: max. 15.000 €
  • Förderhöhe: max. 12.000 €
  • Förderquote: 80 % der Kosten
  • Art: De-minimis Beihilfe in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse

Auszahlung

NEU: Auszahlung der Förderung nach positiver Prüfung des Endberichts (als Endrate, keine Startrate)

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Anträge können via FFg eCall eingereicht werden.

Die Gewährung der Förderung erfolgtnach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

Galt für Ausschreibung bis Mai 2023: Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums mehr Anträge eingereicht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, kommt folgendes Auswahlverfahren zur Anwendung:

  1. Mittels Ziehungsverfahren wird per Zufallsprinzip eine Anzahl von Anträgen ausgewählt, die den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln entspricht.
  2. Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der Ziehung auf Erfüllung der Förderungskriterien geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt. Die Geschwindigkeit der Antragstellung spielt keine Rolle.

Kontakt

  • Öko-Scheck-Hotline, T +43 5 7755 2050, email hidden; JavaScript is required
  • Programmleitung: Mag. Christine Kreuter, T 0043577552709, email hidden; JavaScript is required
  • Stv. Programmleitung: Mag., Dipl.-Pol. Magdalena Rostkowska-Müllner, T 0043577552725, email hidden; JavaScript is required
  • Programmmanagement:
    • Mag. (FH) Barbara Lohwasser, T 0043577552201, email hidden; JavaScript is required
    • Mag. Michaela Hauer MA, T 0043577552726, email hidden; JavaScript is required
  • Zusätzlich: Stefanie RATHUSKY Bakk. phil., MA, T 0043577552017, email hidden; JavaScript is required

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FFG.

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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