Förderung von kommunalen Verkehrs- und Mobilitätsinvestitionen betreut durch KPC AUS KATEGORIE

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Förderung von kommunalen Verkehrs- und Mobilitätsinvestitionen betreut durch KPC

Die im Artikel „KPC: Förderung von betrieblichen Verkehrs- und Mobilitätsinvestitionen und –maßnahmen“ beschriebenen klima:aktiv mobil-Förderungen  können auch von Kommunen beantragt werden. Die Förderrahmenbedingungen unterscheiden sich besonders in der Höhe der Förderquote. Für Kommunen ist der Anteil höher als für Betriebe und beträgt bis zu 50 %.

Für die Sonderaktion Elektrofahrräder, für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität sowie für die Sonderaktion E-Ladestationen muss berücksichtigt werden, dass Maßnahmen für den internen Verwaltungsbetrieb von Gebietskörperschaften nicht Teil der Förderung sind. Außerdem muss der Eigenmittelanteil von Gebietskörperschaften bei „Mobilitätsmanagement für den Radverkehr“ mindestens 25 % betragen.

Weitere Informationen zu Verkehrs- und Mobilitätsförderungen für Kommunen finden Sie hier

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Petra Busswald
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