Frauenprojektförderungen AUS KATEGORIE

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Frauenprojektförderungen

Das österreichische Bundeskanzleramt gewährt unterschiedliche Förderungen für “Frauenprojekte”.

Einreichung: laufend jedoch

  • Projektanträge, die sich noch auf das laufende Kalenderjahr beziehen, sind bis spätestens 15. Oktober des betreffenden Kalenderjahres einzubringen.
  • Für Kalenderjahresförderungen sind die entsprechenden Förderungsansuchen (samt dazugehörigen Unterlagen) bis spätestens 15. Dezember des vorangehenden Kalenderjahres einzubringen.

Diese Förderungen haben unterschiedliche Zielsetzungen. So werden Projekte zur gesellsellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen, zu Chancengleichheit für Frauen; zur Integration von Frauen in das Berufsleben unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere und für weitere Themen gewährt.

Maßnahmen die geförderten werden können sind im Bereich Beratung, Bildungs- und Qualifikation für Frauen in der Fort-  und Weiterbildung sowie auch Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung.

weitere Informationen:

http://www.bka.gv.at/site/5509/default.aspx#a4

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Infos: national
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Elke Szalai
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