go-international – Internationalisierungsscheck AUS KATEGORIE

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go-international – Internationalisierungsscheck

Zuschuss von 50% zu Markteintrittskosten, die der physischen Präsenz vor Ort dienen

Laufend einreichbar bis 31.12.2026

Förderbare Unternehmen
Voraussetzungen u.a.:

  • Einreichen können aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen, die eigene Waren (in Eigenproduktion oder Lohnfertigung produziert) in das Zielland exportieren oder eigene Dienstleistungen dort erbringen wollen und Umsätze mit im Zielland ansässigen Kund*innen erzielen.
  • Für Klein- und Mittelunternehmen gibt es keine Einschränkungen.
  • Großunternehmen steht diese Förderung nur für Zielländer in Fernmärkten zur Verfügung (= alle Länder außerhalb Europas einschließlich der Türkei, Republik Moldau und Ukraine).
  • Auch Handelsunternehmen zugelassen; können Antrag stellen für die Internationalisierung von eigenen Produkten oder Dienstleistungen oder landwirtschaftliche Erzeugnisse/Agrarerzeugnisse österr. Ursprungs
  • Marktfähigkeit der eigenen Produkte/Dienstleistungen muss über das Vorhandensein eines Prototyps oder einer Kleinserie hinausgehen (Nachweis zu erbringen)
  • Für in Eigenproduktion erstellte Waren oder Dienstleistungen muss eine substanzielle Wertschöpfung in Österreich von mindestens 25% gegeben sein.
  • Unternehmen ist „new-to-market“: Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung war das einreichende Unternehmen im gewählten Zielland noch nicht tätig oder aber in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung wurden im Zielland keine regelmäßigen Lieferungen getätigt bzw. Projekte abgeschlossen oder wiederum steht ein neues Produkt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes im bereits erschlossenen Zielland erfordert, im Zentrum des Projekts.
  • Gilt weltweit; die Länder Russische Föderation und Belarus können allerdings aktuell nicht beantragt werden

Förderbare Kosten

  • Reisen (max. 2.000 € Europa, max. 4.000 € Fernmarkt): ausschließlich Kosten für Hotel/Flug/Mietwagen/Bahn
  • Beratung (max. 4.000 € / Antrag): Markteintrittsberatung, Rechtsberatung oder Steuerberatung, Risikoanalysen, Kontaktherstellung pot. Geschäftspartner, Telefonmarketing und Lead-Generierung, Transport, Verträge, Absicherung, gewerbl. Rechtsschutz, Finanzierung, Vorbereitung von Firmengründungen oder Zertifizierung;
    zugelassene Beratungsunternehmen: entw. in Österr. ansässige (z.B. mit INCITE-Zertifizierung oder aus dem ASEP), aber auch Mitglieder der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder der Rechtsanwaltskammer oder im Zielland ansässige und durch AußenwirtschaftsCenter geprüfte bzw. das AußenwirtschaftsCenter selbst
  • Marketing (Höhe der Auszahlung bis zum maximalen Förderbetrag); nur f. Offline-Maßnahmen, da Online-Maßnahmen nur im Digital Marketing-Scheck förderbar
  • Ausstellung auf Messen und Teilnahme an Fachkongressen im Zielland (Höhe der Auszahlung bis zum maximalen Förderbetrag); u.a. Stand-/Teilnahmegebühr, Transport von Messegütern, Standaufbau, Dolmetscher / Standhilfen aus Ausland
  • Inkubatorbüro (max. 4.000 € / Antrag), Miete von Raum in z.B. professionellem Co-Working-Space-

vor Ort f. max. 6 Monate

Förderung
Der maximal mögliche Auszahlungsbetrag pro Antrag ist abhängig vom gewählten Zielland:

  • 5.000 € je Antrag für Länder innerhalb Europas
    • 1, 2 oder 3 Länder Europas
  • 10.000 € je Antrag in Fernmärkten; KMU haben die Möglichkeit, Länder in Europa und im Fernmarkt gleichzeitig zu beantragen –Kombimöglichkeiten für KMU:
    • 2 oder 3 Fernmärkte
    • 1 Land Europa und 1 Fernmarkt
    • 1 Land Europa und 2 Fernmärkte
    • 1 Fernmarkt und 2 Länder Europa

+ Bonus-Möglichkeiten durch Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus von 2.500 €:

Technologie-Bonus f. Unternehmen, die über ein technologielastiges Produkt/ eine technologielastige Dienstleistung verfügen, und dafür im laufenden oder in den beiden zurückliegenden Kalenderjahren

  • den Erhalt oder die Auszahlung einer Forschungsförderung einer unabhängigen
    österreichischen oder internationalen Institution oder
  • den Gewinn/Nominierung eines österreichischen Technologie-, Forschungs- und/oder
    Innovationspreises oder
  • die Anmeldung oder Erteilung eines Patents/Gebrauchsmusters nachweisen können.

Nachhaltigkeits-Bonus, wenn das Unternehmen selbst oder dessen Produkte/Dienstleistungen eine der folgenden Voraussetzungen im laufenden oder in den beiden zurückliegenden Kalenderjahren erfüllen:

  • Zertifizierungen: Kennzeichnung mit dem österreichischen od. europäischen Umweltzeichen EU Ecolabel, Bio-Zertifizierung, Publikation eines CSR-Berichts gemäß ISO 26000 ISO 26000, EMAS-Zertifizierung, ÖKOPROFIT-Zertifikat in der Steiermark/Graz oder Vorarlberg
  • Gewinner oder Nominierte für einen der folgenden Preise: Nachhaltigkeitspreis des Staates Österreich oder eines Bundeslandes, TRIGOS, ENERGY GLOBE, ÖGUT-Umweltpreis

Einreichung

  • Antragstellung online über das WKO-Förderkonto (zuvor Beratung durch go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern empfohlen)
  • Es sind laufend max. 3 Anträge bis spätestens 31.12.2026 einreichbar.Pro Antrag bis zu 3 Länder
  • Erneute Förderung für dasselbe Zielland nicht mögl., wenn innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung bereits Internationalisierungs-Scheck dafür erhalten;
  • Keine 2 Internationalisierungs-Schecks parallel beantragbar (erst nach vollst. Abrechnung des einen / Rückzug des Antrags)
  • Für dasselbe Zielland können nur ein Digital-Marketing Scheck und/oder ein Sourcing-Scheck parallel beantragt werden. Für unterschiedliche Zielländer können – sofern die jeweiligen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind – alle anderen Schecks parallel beantragt werden.
  • Für ein Produkt/eine Dienstleistung/ein Exportprojekt können (z.B. durch wirtschaftlich verbundene Unternehmen) nicht zeitgleich mehrere Anträge gestellt werden.

Kontakt
Wirtschaftskammer Wien
Mag. Peter Mayrhofer
+43 1 514 50 1288
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Mehr Infos: https://www.go-international.at/foerderungen/internationalisierungsscheck.html

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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