go international – Sourcing Scheck AUS KATEGORIE

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go international – Sourcing Scheck

50% Kofinanzierung der Informationsbeschaffung/Beratung für den Ankauf von Vorprodukten für Unternehmen, deren Lieferketten beeinträchtigt sind

Einreichfrist

Laufende Einreichung bis 31.12.2026

Einreichberechtigt

  • Warenproduzenten mit aktiver Mitgliedschaft bei den Wirtschaftskammern Österreichs, deren (internationale) Lieferketten für bestehende Produkte beeinträchtigt sind; KMU & GU
  • Kerngeschäft des Unternehmens muss sich in Österreich befinden und soll durch Vorhaben gestärkt werden
  • Antrag kann gestellt werden für Waren, die in Eigenproduktion oder in Lohnfertigung produziert werden; für in Eigenproduktion erstellte Waren muss substanzielle Wertschöpfung in Ö von mind. 25% gegeben sein (z.B. durch F&E, Produktentwicklung, Design, Produktion, Veredelungsschritte, Vermarktung in Österreich); beschränkt sich Geschäftstätigkeit in Ö auf Vermarktung/Vertrieb von zugekauften Produkten im eigenen Namen, ist keine Antragstellung möglich
  • Marktfähigkeit des Produkts muss über Vorhandensein eines Prototyps oder Kleinserie hinausgehen (Nachweis zu erbringen)
  • „New to sourcing-market“-Kriterium muss erfüllt sein. Das bedeutet, dass es in den letzten zwei
  • Jahren vor Antragstellung keine Sourcing-Aktivitäten im Zielland gab.

Förderbare Kosten

  • Informationsbeschaffung/ Beratung für den Ankauf von Vorprodukten: Beratung zu Sourcing, Lieferverträge, Absicherung, Finanzierung, Transport &Logistik, Einhaltung Lieferkettengesetz, Ist-Analyse und -Bewertung, Risikoanalyse, Kontaktherstellung zu potenziellen Geschäftspartnern;
    Leistungen können erbracht werden von: Beratungsunternehmen, die nachweislich über mehrjähriges Know-how und Referenzen im internationalen Sourcing-Geschäft verfügen und im Inland von der Förderstelle und im Ausland vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter approbiert wurden oder Berater*innen des AußenwirtschaftsCenter in Form umfassender Projektbetreuung.

Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet 9 Monate nach Antragstellung bzw. spätestens am 31.3.2027 (früheres Datum ausschlaggebend).

Förderung

  • Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten
  • Der maximale Auszahlungsbetrag pro Förderperiode beträgt 7.500 €.

+ mögliche Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um weitere 2.500 €

Einreichung

  • Antragstellung online über das WKO-Förderkonto (zuvor Beratung durch go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern empfohlen)
  • Unlimitierte Anzahl von Anträgen möglich, die im Laufe der Förderperiode (je nach Verfügbarkeit freier Budgetmittel) bis spätestens 31.12.2026 gestellt werden können

Kontakt

Wirtschaftskammer Wien
Mag. Peter Mayrhofer
+43 1 514 50 1288
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Mehr Infos: https://www.go-international.at/foerderungen/sourcing-scheck.html

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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