Günstiger zur/zum ersten MitarbeiterIn
Lohnnebenkostenförderung des/der ersten MitarbeiterIn für EPU´s
Die Förderung: gefördert werden Ein-Personen-Unternehmen, die den/die erste/n MitarbeiterIn in einem echten Dienstverhältnis anstellen. Die Förderung beträgt 25% des Bruttolohns bzw. – gehalts 12 mal pro Jahr. Die Förderung wird maximal ein Jahr gewährt.
Voraussetzungen:
- alle Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, die unmittebar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind
- die arbeitslos sind und beim AMS bereits ein Monat arbeitslos gemeldet ist
Das Förderansuchen muss bei einer regionalen AMS-Geschäftsstelle bis spätestends sechs Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses gestellt werden.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=504534&DstID=8345