Wann kann mit einer Auszahlung der Fördersumme gerechnet werden?
Entsprechend Förderprogramm kann nach schriftlicher positiver Förderzusage eine 50% Akontozahlung der zugesagten Fördersumme angefordert werden. Die Restzahlung erfolgt aufgrund von Zwischen- und Endberichten bemessen an den tatsächlich angefallenen Kosten nach Abschluss des geförderten Projektes oder Abschlusses einzelner Arbeitspakete sowie des Überschreitens der 50% Grenze der budgetierten förderbaren Kosten.