Wie werden Jungunternehmer und Gründer aus Fördersicht definiert? AUS KATEGORIE

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Wie werden Jungunternehmer und Gründer aus Fördersicht definiert?

Nur wer erstmals in die wirtschaftliche Selbständigkeit startet, bzw. im Laufe der vergangenen 5 Jahre kein selbständiges Gewerbe angemeldet hatte, gilt 3 Jahre als Jungunternehmer.

Für verschiedene Förderprogramme ist die Definition von Gründerinnen und Gründer, also die Vorgründungsphase sowie das erste Jahr des bestehenden Unternehmens  bzw. der Gründungszeitpunkt ab Förderzusage entscheidend. Es sind jedoch die Ausschreibungen und Richtlinien genau zu prüfen, da in den unterschiedlichen Förderprogrammen Jungunternehmer, Start Ups etc. mit verschiedenen Zeiträumen definiert werden. In manchen Förderschemen ist. z.B. eine Einreichung erst dann möglich, wenn das Unternehmen seit 1 Jahr besteht. Die Vorlage von den ersten Bilanzen, Meilensteinen sowie einer „history“ ist von Vorteil.

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