Impact Innovation: FFG fördert Innovationen mit gesellschaftlicher Wirkung AUS KATEGORIE

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Impact Innovation: FFG fördert Innovationen mit gesellschaftlicher Wirkung

Einreichfrist: 2. Februar 2017 bis 30. Juni 2017

Willkommen sind Projekte, an deren Ende eine Lösung für ein definiertes soziales oder marktwirtschaftliches Problem steht. Diese Lösung kann sich in Form einer Dienstleistung und/oder eines Produktes manifestieren.

Förderbare Unternehmen
KMUs unabhängig von der Rechtsform (Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht, gemeinnützige Organisationen, natürliche Personen / EinzelunternehmerInnen, Unternehmen in Gründung, Vereine)

Thematische Schwerpunkte
themenoffen
alle Branchen sind gefragt, alle Innovationsbereiche (auch nicht-technische)

Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar sind Innovationsprojekte (möglichst in früher Projektphase) mit messbarem Impact auf Gesellschaft (z.B. ältere Menschen, Kranke, Kinder), KundInnen oder Märkte (neues oder effizienteres Angebot).
Gesucht werden neue Dienstleistungen und/oder Produkte als Antwort auf bis dato ungelöste Probleme. Die Lösung soll für mehr als nur einen Einzelfall relevant sein – umfassende, gewichtige Auswirkung haben.
Neben dem Neuheitsgrad der Lösung ist eine genaue Problemdefinition (inkl. Vorstellung vom Umfang des Impacts), eine methodische Vorgehensweise sowie eine frühe, intensive Einbindung relevanter Akteure von Vorteil.
max. 12 Monate Projektlaufzeit
Spätmöglichster Projektbeginn: 1. Oktober 2017

Förderbare Kosten

  • Kosten zur Ideenfindung
  • Kosten für die frühe und wiederholte Einbindung von NutzerInnen oder KundInnen in die Lösungsentwicklung
  • Kosten für die Entwicklung von Lösungen (Produkte oder Dienstleistungen)
  • Kosten für die Einbindung von externer Expertise

Förderung
nicht-rückzahlbarer Zuschuss
Quote: max. 50 % der anerkennbaren Kosten
max. Förderhöhe: 75.000  € (bis zu 30.000 € der Kosten können der Lösungssuche gewidmet sein – der Lösungsansatz muss zum Einreichzeitpunkt noch nicht bekannt sein)
max. 150.000 € förderfähige Gesamtkosten

Auszahlung
Startrate nach Vertragsunterzeichnung (je nach Ausgangssituation bei der Einreichung – z.B. 50%, wenn das Projekt schon mit einer Lösungsidee startet und im Fokus bereits die Einbindung der Akteuere steht), 2. Rate nach Zwischenbericht, Schlusszahlung nach Prüfung des Endberichts

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Einreichung (ausschließlich via eCall unter https://ecall.ffg.at) ist laufend zwischen 2. Februar und 30. Juni 2017 möglich. Entscheidungen fallen in den Sitzungen des Beirats der FFG-Basisprogramme

  • 10. Mai 2017
  • 28. Juni 2017
  • 13. September 2017

Kontaktpersonen
Programmleitung:
Mag. Philipp Aiginger-Evangelisti, Tel +43 (5) 7755-1206, email hidden; JavaScript is required
Mag. Matthias Weichhart, Tel +43 (0)5 7755-1316, email hidden; JavaScript is required
Programm-Management:
Gabriele Küssler, Tel +43 (0)5 7755-1504, email hidden; JavaScript is required
Nina Brandau, Tel +43(0)5 7755-1508, email hidden; JavaScript is required
Ernst Kössl, MSc, Tel +43(0)5 7755-1208, email hidden; JavaScript is required

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der FFG.

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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