IraSME Call Nr. 23 – Förderung für internationale Forschungszusammenarbeit von KMU AUS KATEGORIE

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IraSME Call Nr. 23 – Förderung für internationale Forschungszusammenarbeit von KMU

Einreichfristen: Nationaler Antrag an die FFG bis 1.3.2019, internationaler Antrag bis 27.3.2019

Hier wird risikoreiche Forschung gefördert – interessant für KMUs, die gemeinsam mit WissenschaftlerInnen aus anderen Ländern innovative Produkte oder Services entwickeln wollen.

Wer ist förderbar?

  • Unternehmen aller Art
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Sonstige nicht-wirtschaftlichen Einrichtungen (Selbstverwaltungskörper, nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs)

Für die Einreichung braucht es ein Konsortium aus mindestens 3 Unternehmen (davon mindestens zwei KMU) aus mindestens zwei am 23. Call IraSME teilnehmenden Ländern/Regionen.

Welche Länder nehmen teil? Voraussichtlich Belgien – Flandern, Belgien – Wallonien, Deutschland, Frankreich – Hauts-de-France, Kanada – Alberta, Luxemburg, Österreich, Russland und die Tschechische Republik.

Alle Partner werden über ihr nationales Förderprogramm gefördert. Für Österreichische Partner ist das die FFG.

Thematische Schwerpunkte
Themenoffene Ausschreibung

Förderbare Projekte – Anforderungen
Es können Konsortien einreichen, die F&E mit dem Ziel betreiben, neue Produkte, Services oder technische Prozesse zu entwickeln. Es wird die technische Entwicklung von der ersten Idee bis zum letzten, nicht vermarktbaren Prototypen gefördert. Gesucht werden Projekte, die mit signifikanten technischen Risiken für jeden beteiligten Partner einhergehen.
Projektdauer: 1-3 Jahre
Mindestkosten
des österr. Projektteils: 100.000 Euro

Förderbare Kosten
Personalkosten und sonstige projektbezogene Einzelkosten (FEI-Infrastrukturnnutzung, Drittkosten, Reisekosten, Sach- und Materialkosten)

Förderung
Förderungshöhe: Max. 500.000 Euro für den österreichischen Projektteil
Förderquote voraussichtlich: max. 60% für KU, Forschungseinrichtungen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen, max. 50% für MU und max. 35% für GU

Noch einmal zur Erinnerung: Antragsteller sowie Konsortialpartner werden entsprechend ihrem Herkunftsland (Betriebsstandort bzw. Standort der Forschungsstätte) vom jeweils dafür zuständigen Förderungsgeber gefördert.

Auszahlung
Erste Rate nach Unterzeichnung des Förderungsvertrags (Überweisung erfolgt auf ein Bankkonto der Konsortialführung)
Weitere Raten gekoppelt an Projektfortschritt und Prüfung der Zwischenberichte und Zwischenabrechnung

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

Termine
Die FFG plant, den 23. Call IraSME im Rahmen der 11. Ausschreibung COIN Netzwerke durchzuführen. Genauere Infos werden voraussichtlich im Dezember 2018 veröffentlicht.
Die Kurzdarstellung ist im FFG-eCall bis zum 01.03.2019 einzureichen. Einreichschluss für den Vollantrag ist der 27.03.2019.
Die Jurysitzung findet voraussichtlich Ende Juni 2019 statt.

Kontaktpersonen
Martin Reishofer, email hidden; JavaScript is required, Tel.: 057755 – DW 2402
Brigitte Bednar, email hidden; JavaScript is required, Tel.: 057755 – DW 2410

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FFG oder auf der Website des IraSME-Netzwerkes.

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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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