Wirtschaftsagentur Wien – KOOP Pro Wien 2014: Innovative Kooperationsprojekte von zwei Wiener Unternehmen AUS KATEGORIE

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Wirtschaftsagentur Wien – KOOP Pro Wien 2014: Innovative Kooperationsprojekte von zwei Wiener Unternehmen

Einreichfrist:  16.9.2014

Neu: Im Vergleich zum Vorjahr höhere Fördersumme und Kooperation von zwei statt früher drei Unternehmen ausreichend!

Hintergrund: Unterstützung für alle an einem Kooperationsprojekt teilnehmende Unternehmen mit Betriebsstätte(n) in Wien. NICHT für GründerInnen: Unternehmen mit Betriebsstätte in Wien: mindestens 2 Jahre alt; Wiener Unternehmen müssen seit einem Jahr gegründet und operativ tätig sein! Aus den Kooperationsprojekten muss ein nachvollziehbarer Nutzen für eine Betriebsstätte in Wien hervorgehen.

Teilweise auch Bundesländerkooperationen möglich.

Förderung: für Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen (davon mindestens ein KMU), die Projekte müssen

• einen Neuheitsgehalt für die beteiligten Unternehmen aufweisen,
• eine sinnvolle gemeinsame Strategie der Beteiligten erkennen lassen,
• mit einem Projektumsetzungsrisiko verbunden sein,
• technisch bzw. wirtschaftlich machbar erscheinen und einen positiven Einfluss auf das Beschäftigungs- und Wertschöpfungswachstum erwarten lassen.

Förderungshöhe: Max. Förderintensität: 50% der förderbaren Kosten je Partnerunternehmen. Auszahlung nach Projektabschluss.

  • Max. 50.000 Euro je Partnerunternehmen
  • max. 100.000 Euro je Kooperationsprojekt

Förderbare Kosten: Interne Personalkosten, externe Dienstleistungen, sonstige Kosten (spezielle Reisekosten)

Projektdauer: max. 2 Jahre

Auszahlung der Förderung erst NACH Endabrechnung.

De-minimis: fällt zur Gänze unter die De-minimis-Bestimmungen

Weitere Informationen auf der Website der Wirtschaftsagentur

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Petra Busswald
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