KPC: Förderung von betrieblichen Verkehrs- und Mobilitätsinvestitionen und -maßnahmen
Die Kommunalkredit Public Consulting ist verantwortlich für die folgenden, für Betriebe relevanten, Förderungen aus dem Programmschwerpunkt klima:aktiv mobil:
Sonderaktion Elektrofahrräder: Gefördert wird die Anschaffung von bis zu 50 Elektrofahrrädern in der Höhe von € 200 bzw. € 400 pro Fahrrad (bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom), jedoch max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (De-minimis), elektronische Antragstellung vor Lieferung bis spätestens 31.12.2012
Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität: Förderung von bis zu 10 alternativ betriebenen bzw. Umrüstung von 10 mit fossilen Treibstoffen betriebenen Fahrzeugen auf Erdgas-/Biogas-, Elektro-, Pflanzenöl-, Biodiesel- oder Superehtanolbetrieb im Zuge einer Flottenumstellung, Förderhöhe: € 200 – 5000 je Fahrzeug, max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten, elektronische Antragstellung vor Lieferung
Sonderaktion E-Ladestationen: Die Aktion umfasst Förderungen für die Errichtung von max. 50 E-Ladestationen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen. Förderhöhe: € 250 (für einspurige Fahrzeuge) bzw. € 500 (für mehrspurige), aber max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten, Antragstellung elektronisch vor Lieferung bis 31.12.2012
Mobilitätsmanagement in Betrieben: Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von klimarelevanten Gasen bzw. Stickoxid- und Feinstaubemissionen. Darin beinhaltet sind: Investitionen (u.a. Umstellung von Transportsystemen, Verkehrsinformations-, Leit- und Auskunftssysteme, Public Awareness-Maßnahmen), Betriebskosten, extern erbrachte immaterielle Leistungen. Förderhöhe: max. 30 % der förderungsfähigen Kosten, Antragstellung vor Projektbeginn
Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus: Förderrahmenbedingungen siehe Mobilitätsmanagement in Betrieben, anwendbar für Tourismusbetriebe
Mobilitätsmanagement für den Radverkehr: Damit werden österreichische Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs unterstützt. Gefördert werden Investitionen (z.B. Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen, Verleihsysteme, Forcierung des Fahrrad- und Elektrofahrradeinsatzes), Betriebskosten, externe immaterielle Leistungen. Förderquote: 5 – 30 % der förderungsfähigen Kosten, Einreichung vor Projektbeginn
Das Lebensministerium fördert außerdem Verkehrsmaßnahmen in Betrieben: Dies umfasst Fahrzeug- bzw. Flottenumrüstungen auf CO2-ärmere oder –neutrale Treibstoffe und Investitionen zur CO2-relevanten Transportrationalisierung bzw. verlagerung, die Umrüstung von Fuhrparks. Förderhöhe: 20 % der förderungsfähigen Kosten, Zuschläge bis zu 10 % möglich. Einreichung vor Errichtung der Anlage
Details zu den betrieblichen Verkehrs- und Mobilitätsförderungen finden Sie hier