KWF fördert Jungunternehmen bei der Vermarktung innovativer Produkte
Einreichfrist: 1.6.-31.8.2018
Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt bestehende oder neu gegründete Unternehmen bei der Vermarktung von innovativen Produkten beziehungsweise Dienstleistungen in Österreich.
Förderbare Unternehmen
Unternehmen aller Größen (schwerpunktmäßig KMU) in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistung oder IKT mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten. (Die Gründung des Unternehmens darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)
Förderbare Projekte – Anforderungen
Unterstützt werden Maßnahmen zur Umsetzung und Entwicklung eines Vermarktungskonzepts
Es geht um die Etablierung von JungunternehmerInnen am nationalen Markt als Grundlage einer positiven Unternehmensentwicklung und als Vorbereitung für den in weiterer Folge internationalen Markteintritt.
Mindestprojektgröße: 5.000 Euro
Förderbare Kosten
Kosten für Beratung, Marktanalysen und Machbarkeitsstudien, Kosten für die Erstellung von Vermarktungskonzepten für den österreichischen Markt und Beratungskosten für Verhandlungen mit Großhändlern und anderen Vertriebspartnern
Förderung
max. 50% / 50.000 Euro
Die Förderung kann nach der De-minimis-Regel erfolgen.
Auszahlung
nach Vorlage der Schlussabrechnung und Prüfung
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Anträge sind vor Projektbeginn zu stellen. Die Einreichung kann online abgewickelt werden.
Eine KWF-Beratung vor der Einreichung ist empfohlen.
Termine
Es können voraussichtlich ab 1. Juni 2018 Anträge eingereicht werden. Die Frist endet am 31.8.2018.
Kontakt
+43-463 55 800 0
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website des KWF.