Leonardo: Innovationsentwicklung – Entwicklung neuer Inhalte und Verfahren AUS KATEGORIE

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Leonardo: Innovationsentwicklung – Entwicklung neuer Inhalte und Verfahren

Einreichfrist: 31. Jänner 2013.

Zielsetzung: Förderung von Projekten, die im Rahmen einer transnationalen Kooperation, die Berufsbildungssysteme insbesondere durch die Entwicklung von Innovationen (Inhalte, Methoden, Prozesse) und vorbildlichen Verfahren verbessert.

Geförderte Projekte: Es müssen vollkommen neue Lösungen entwickelt werden, mit denen mehrere Staaten eine gemeinsame Herausforderung begegnen können. Die Innovation soll auf die institutionelle Berufsbildung oder auf formale, nicht-formale oder informelle Lernprozesse abzielen und sektorale, lokale oder regionale Ansätze verfolgen.

Projektergebnis muss ein neues Produkt, ein neuer Inhalt oder ein neues Verfahren sein. Gefördert werden die Entwicklung und Erprobung (Testlauf, z.B. Übertragung von einem nationalen Kontext auf andere Teilnehmerländer) von Materialien und Konzepten. Die Projekte sollen einen klar strukturierten Plan zur Nutzung und Verbreitung der Produkte und Ergebnisse (Valorisation) beinhalten. Sie sollen so konzipiert werden, dass sie transferiert und leicht an veränderte Entwicklungen angepasst werden können, allerdings werden keine reinen Bildungsmaßnahmen oder Trainingsaktivitäten gefördert.

Konkrete Förderung: Der Zuschuss der EU beläuft sich auf max. 200.000,- Euro pro Jahr und max. 75% der Gesamtkosten.

Europäische Prioritäten: europäische Kreditpunktesystem für die Erstausbildung (ECVET) für Transparenz und Anerkennung von Lernergebnissen und Qualifikationen; Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme sowie Entwicklung beruflicher Kompetenzen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsmarkts.

Teilnehmer: Berufsbildende Schulen und Einrichtungen, Sozialpartner, Unternehmen, EntscheidungsträgerInnen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene (allerdings nur juristische Personen).

Teilnahmevoraussetzung: Bildungseinrichtungen und Unternehmen aus mindestens 3 unterschiedlichen teilnahmeberechtigten Ländern (EU- und EWR-Staaten, Türkei), davon mindestens 1 EU-Mitgliedsland.

Einreichstelle: Europäische Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel.

Projektdauer: Min. 12 – max. 36 Monate.

Diese Förderschiene ist Teil des Programms Lebenslanges Lernen.

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Petra Busswald
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