ÖHT: Förderung von Jungunternehmen im Bereich Tourismus
Einreichung: laufend VOR Beginn des Vorhabens
Fördergegenstand/Antragsteller: Gründung oder Übernahme von touristischen KMUs, im Unterschied zur TOP-Tourismus-Förderung von bestehenden Unternehmen, werden im Bereich Gründung/Übernahme auch Betriebe OHNE touristische Relevanz gefördert.
Voraussetzungen an die/den JungunternehmerIn: in den letzten 5 Jahren unselbständig tätig gewesen, Aufgabe dieser Tätigkeit im Zuge der Gründung/Übernahme, notwendige Qualifikationen, maßgebliche Beteiligung am zu gründenden/übernehmenden Unternehmen
nicht förderbar: Gastronomie in Einkaufszentren
Förderbare Kosten:
immaterielle Gründungs- und Startkosten (mind. 5.000 €): Zuschuss bis 25%, max. 200.000 €
materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens, mind. 20.000 €): Zuschuss bis 5% (bei Projektkosten bis 1 Mio. €) oder geförderter Kredit (Projektkosten zwischen 1 und 3 Mio. €)
Deminimis: nur die Förderung der immateriellen Kosten