ÖHT: TOP-Tourismus-Förderung von Investitionsvorhaben für bestehende Tourismus- und Freizeitbetriebe
Einreichung: laufend VOR Beginn des Vorhabens
Fördergegenstand: Investitionsvorhaben
Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich Tourismus/Freizeit. Betriebe ohne touristische Bedeutung können nur über Haftungsinstrumente gefördert werden, Betriebe mit touristischer Relevanz auch über Zuschüsse und geförderte Kredite.
Übersicht Fördermöglichkeiten der ÖHT
Förderoptionen für Betriebe mit touristischer Relevanz:
Projektgröße: 10.000 € bis 1 Mio. €: TOP-Zuschuss von max. 5%
Projektgröße: 1 bis 3 Mio. €: TOP-Kredit mit Zinsenzuschuss in Höhe von 1-2% über 10 Jahre, Kredithöhe 50 – 70% der förderbaren Kosten.