Shared Facilities: WA Wien fördert das Teilen von Geräteinfrastruktur AUS KATEGORIE

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Shared Facilities: WA Wien fördert das Teilen von Geräteinfrastruktur

Nächste Deadline: 15.06.2019

Mit dieser Förderung soll die allgemeine Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Infrastruktur gesteigert werden. Besonders für KMUs und Start-ups ist die Anschaffung von Geräten risikoreich. Durch das Teilen von Geräten ist oftmals eine effizientere und kostengünstigere Nutzung möglich.  Weiters können durch das Aufeinandertreffen verschiedener Akteure im Rahmen der gemeinsamen Nutzung wirtschaftlich interessante Kooperationen entstehen.

Förderbare Unternehmen
Unternehmen in Gründung, KMU und GU

Förderbare Projekte – Anforderungen
Die Wirtschaftsagentur unterstützt Wiener Unternehmen, die Geräteinfrastruktur wie z.B. Maschinen, Anlagen oder Instrumente anschaffen, um diese mit anderen Unternehmen oder Organisationen gemeinsam zu nutzen (beispielsweise 30 % Eigennutzung, 70% Nutzung durch andere).
Die Infrastruktur muss nicht buchhalterisch geteilt werden; Mietkonzepte sind zum Beispiel eine Lösung.
Der Einreichung sind bereits 2 schriftliche Interessensbekundungen von Wiener Unternehmen beizulegen, welche die Infrastruktur nutzen wollen.
Kriterien für die Förderung:

  • Innovationsgrad der Anlage
  • Projektplanung
  • Geschäftsmodell/Nutzungskonzept
  • Langfristige Perspektive

Mindestprojektgröße: 30.000 Euro

Förderbare Kosten
Förderbar sind Personalkosten, Kosten für externe Dienstleistungen, Kosten für die Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen, von Instrumenten und technischer Ausrüstung, Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. Brandschutz) sowie Sach- und Materialkosten.
Förderbar ist auch die Anschaffung komplexer Software, wobei aber keine Jahreslizenz-Zahlungen gefördert werden, da es um “Anschaffung” geht.

Förderung
Förderquote: 50%
max. Fördersumme: 100.000 Euro
Förderung auf De-minimis-Basis

Auszahlung
Akonto von 30% nach Projektstart möglich
Teilzahlung nach Vorlage von Zwischenbericht möglich
Schlusszahlung nach Vorlage des Endberichts

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Es kann laufend online eingereicht werden. Die Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch ExpertInnen der Wirtschaftsagentur Wien und durch externe Jurymitglieder.

Termine
Einreichzeitraum: 01.01.2018 bis 31.12.2020
Nächste Deadline: 15.06.2019
Weitere Termine: 16.08.2019, 31.10.2019, 31.01.2020

Kontaktpersonen
Matthias Heilbrunner
+43 1 4000 86588
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Manuela Schein
+43 1 4000 86168
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien.
Diese Förderung zählt zur Förderschiene Innovation der Wirtschaftsagentur. In dieser Schiene werden auch Dienstleistungsinnovationen und andere innovative Projekte gefördert.
Wer plant, Infrastruktur zu errichten und sie hauptsächlich selbst zu nutzen, ist mit der Sachgüter-Förderung gut beraten.

Tags:
Infos: wien
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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