Abfallvermeidungs-Förderung der Verpackungskoordinierungsstelle AUS KATEGORIE

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Abfallvermeidungs-Förderung der Verpackungskoordinierungsstelle

Einreichfrist

02.10.2023, 23:59 Uhr

Wer kann einreichen?

Die Einreichung steht Unternehmen aller Größen, kommunalen Dienststellen und Betrieben, Vereinen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, NGOs, NPOs und Forschungseinrichtungen offen.

Förderbare Projekte

Für innovative Projektideen zu je Ausschreibung spezifischen Abfallvermeidungs-Schwerpunkten; je 1 Haupt- und 1 Nebenschwerpunkt müssen je Projekt adressiert werden

Haupt- und Neben-Schwerpunkte

  1. Betriebliche Abfallvermeidung
    1.1. Optimierung von internen Prozessen zum Zweck der Abfallvermeidung
    1.2. Umsetzung von branchenspezifischen Abfallvermeidungsmaßnahmen – „Vorzeigeprojekte“
    1.3. Einsatz von Mehrweg(transport)verpackungen
    1.4. Vermeidung von Verpackungsabfällen
  2. Vermeidung von Lebensmittelabfällen
    2.1. Vermeidung in der Gastronomie und den Beherbergungsbetrieben
    2.2. Vermeidung in der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie und -gewerbe sowie dem
    Lebensmittelhandel
    2.3. Vermeidung bei Konsument*innen
    2.4. Weitergabe an soziale und sozio-ökonomische Einrichtungen
    2.5. Vermeidung durch optimierte Verpackung
  3. Vermeidung von Textilabfällen
    3.1. Verlängerung der Lebensdauer bzw. Nutzungsdauer von Textilien
    3.2. Erhöhung der Reparierfähigkeit von Textilien
    3.3. Etablierung von alternativen Einkaufsverhalten bzw. -möglichkeiten (bspw. Leihen statt
    Kaufen)
    3.4. Vermeidung durch Weitergabe an soziale Einrichtungen
  4. Abfallarmes Bauen
    4.1. Rück- und umbaugerechte Bauweisen sowie Einsatz von demontierbaren und hochwertigen Baustoffen
    4.2. Vermeidung durch Optimierung der Baustellenlogistik
    4.3. Vermeidung von Verpackungsabfällen
  5. Abfallvermeidung durch (Produkt-)Dienstleistungen zur Verlängerung der Produktlebensdauer und / oder effizienteren Produktnutzung
    5.1. Einführung von Leasingmodellen
    5.2. Leihen / mieten statt kaufen
    5.3. Reparaturdienstleistungen durch Handwerksbetriebe, sozio-ökonomische Betriebe,
    etc.
    5.4. Verkauf bzw. Vermittlung von Waren zur Wiederverwendung
  6. Bewusstseinsbildung oder Aufbau von Netzwerken für die in Punkt 1 bis 5 genannten
    Schwerpunkte

Laufzeit

  • Max. 1 Jahr bei Kleinprojekten
  • Max. 2 Jahre bei Sachkostenprojekten
  • Max. 3 Jahre bei Großprojekten

Förderbare Kosten

  • Sachkostenprojekte: ausschließlich Sach- und Materialkosten bzw. Investitionen
  • Klein- und Großprojekte: Investitionen, Personal- und Reisekosten inklusive Overhead,
    immaterielle Leistungen

Förderung

Förderhöhe abhängig von der Kategorie – Klein-, Groß-, Sachkostenprojekt

Fördersumme

  • Bis zu 12.000 € / Jahr bei Kleinprojekten
  • Bis zu 36.000 € / Jahr bei Sachkostenprojekten
  • Bis zu 120.000 € / Jahr bei Großprojekten

Förderquote

  • GU: 30 %
  • KMU, kommunale Dienststellen, Betriebe: 70 %
  • Vereine Bildungseinrichtungen, NGOs, Forschungseinrichtungen, Unis: 100 %

Auszahlung

Nach Zwischenbericht und / oder Endbericht

Einreichung, Ablauf und Auswahl

  • Antrag ist bis 02.10.2023, 23:59 Uhr per Mail an email hidden; JavaScript is required zu senden
  • Voraussichtl. Förderzusage: Dezember 2023

Kontakt

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Mehr Infos auf der Website der Verpackungskoordinierungsstelle

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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