AMS-Förderung für erste Mitarbeiterin/ersten Mitarbeiter AUS KATEGORIE

0

AMS-Förderung für erste Mitarbeiterin/ersten Mitarbeiter

Einreichfrist: laufend bei der regionalen AMS-Stelle, spätestens 6 Wochen nach Anstellung

Das AMS fördert die Anstellung der ersten Mitarbeiterin/des ersten Mitarbeiters mit einer Beihilfe von 25% des Bruttogehalts (keine Zulagen) während maximal eines Jahres, also zwölf Monatslöhne.

Für eine solche MitarbeiterInnen-Förderung können – falls sie voll GSVG-sozialversichert sind – einreichen:

  • EinzelunternehmerInnen
  • zur Geschäftsführung berufene GesellschafterInnen einer Personengesellschaft,
  • GeschäftsführerInnen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), so sie bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft haben (Richtwert: ab 25 % Beteiligung).

Als MitarbeiterInnen förderbar ist:

  • Wer unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen hat und beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt ist
  • beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet ist.
  • Wenn das Dienstverhältnis mindestens 2 Monate dauert,
  • die vereinbarte Arbeitszeit mind. 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit beträgt
  • der/die FörderungswerberIn in den letzten 5 Jahren keine vollversicherungspflichtige ArbeitnehmerInnen beschäftigt hat.

Nicht förderbar sind:

  • Geringfügiges Dienstverhältnis bzw. Arbeitsverhältnis mit weniger als 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden
  • Nahe und relativ entfernte Verwandte
  • WerkvertragsnehmerInnen, Freie DienstnehmerInnen, Neue Selbständige

Weitere Informationen

Tags:
Infos: national
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
author avatar image
Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
Förderblog