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AMS
AMS-Förderung für erste Mitarbeiterin/ersten Mitarbeiter
Einreichfrist: laufend bei der regionalen AMS-Stelle, spätestens 6 Wochen nach Anstellung Das AMS fördert die Anstellung der ersten Mitarbeiterin/des ersten Mitarbeiters mit einer Beihilfe von 25% des Bruttogehalts (keine Zulagen) während maximal eines Jahres, also zwölf Monatslöhne. Für eine solche MitarbeiterInnen-Förderung können – falls sie voll GSVG-sozialversichert sind – einreichen: EinzelunternehmerInnen zur Geschäftsführung berufene GesellschafterInnen […]
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Einreichfrist: laufend bei der regionalen AMS-Stelle, spätestens 6 Wochen nach Anstellung Das AMS fördert die Anstellung der ersten Mitarbeiterin/des ersten Mitarbeiters mit einer Beihilfe von 25% des Bruttogehalts (keine Zulagen) während maximal eines Jahres, also zwölf Monatslöhne. Für eine solche MitarbeiterInnen-Förderung können – falls sie voll GSVG-sozialversichert sind – einreichen: EinzelunternehmerInnen zur Geschäftsführung berufene GesellschafterInnen […]