Auf der Suche nach neuem Personal? Das AMS Kärnten unterstützt mit der Eingliederungsbeihilfe „Come Back“
Einreichung laufend möglich
Das AMS Kärnten unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Arbeitssuchenden ab 45 bzw. 50 Jahren mit Lohnkostenzuschüssen. Auch die Anstellung jüngerer Arbeitssuchender wird gefördert.
Wer ist förderbar?
Kärntner Arbeitgeber
Wofür wird die Förderung vergeben?
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren (bei Frauen) und ab 50 Jahren (bei Männern) und von Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. WiedereinsteigerInnen oder AusbildungsabsolventInnen mit fehlender betrieblicher Praxis), gewährt werden.
Förderbare Kosten
Lohnnebenkosten
Förderung
Die Förderungshöhe und -dauer wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart.
Einreichung
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Die Förderungswerberin / der Förderungswerber und die zu fördernde Person müssen vor Beginn der Beschäftigung mit der zuständigen Beraterin / dem zuständigen Berater der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnehmen.
Kontakt
AMS Kärnten, Landesgeschäftsstelle
Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt
Tel: (0463) 3831
Fax: (0463) 3831-190
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AMS.