Austrian Sustainability Reporting Award – ASRA
Auszeichnung der besten Nachhaltigkeitsberichte österreichischer Unternehmen oder Organisationen
Einreichfrist
Einreichung bis 30. September 2023 möglich
Wer kann einreichen?
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Unternehmen und andere Rechtsträger (Vereine, Stiftungen etc.), die für das Jahr 2022 (bei abweichendem Wirtschafts- oder Geschäftsjahr mit Stichtag zwischen 1.7.2022 und 30.6.2023) einen Nachhaltigkeitsbericht (entweder als gesonderten Bericht oder als Teil des Geschäftsberichts oder integriert in den Lagebericht) veröffentlichen.
Wofür wird der Preis vergeben?
Der ASRA 2023 wird in folgenden Kategorien vergeben:
- Unternehmen, deren Aktien im Prime-Market an der Wiener Börse notieren („Prime Market Unternehmen“)
(Diese Unternehmen müssen sich nicht gesondert bewerben, da deren Berichte auf den jeweiligen Unternehmens-Websites abrufbar sind und vollumfänglich für den Bewerb berücksichtigt werden.) - Sonstige Unternehmen, die gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind
- Unternehmen und andere Rechtsträger, die auf freiwilliger Basis berichten
Preisgeld
Keine Info zu Preisgeld bekannt
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichungen werden ausschließlich in elektronischer Form (Online-Anmeldeformular + PDF-Upload) über die Website der KSW angenommen.
Kontakt
Für Fragen
- zur Online-Einreichung: email hidden; JavaScript is required
- zu den Teilnahmebedingungen: Mag. Helmut Maukner: email hidden; JavaScript is required
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.