Die FFG hat eine neue Förderreihe eingeführt – „Expedition Zukunft“. Diese deckt die Schritte von der Vorbereitung bis zur Skalierung von disruptiven und radikalen Innovationen ab. Folgende Förderungen gibt es derzeit:

  • Expedition Zukunft START
    Hier werden Vorbereitungsarbeiten gefördert (Ursachen für eine Problemstellung analysieren, ein technisches Konzept ausarbeiten, einen ersten, groben Prototyp erstellen, um Erkenntnisse zu gewinnen, eine Strategie, Vision und Vorhabensplanung für die disruptive Idee ausarbeiten).
    Details dazu in unserem Förderblog-Artikel.
  • Expedition Zukunft INNOVATION
    Hier werden komplexe Innovationsprozesse gefördert, um bahnbrechende Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu finden. Förderbar sind Vorhaben in einer frühen Projektphase wie z.B. Problemanalyse oder Ideenfindung, die große Veränderungen im Verhalten von Nutzer:innen und der Gesellschaft bewirken können, Veränderungen von Märkten und Technologien.
    Details dazu in unserem Förderblog-Artikel.
  • Expedition Zukunft WISSENSCHAFT
    Kooperationsprojekte der industriellen Forschung werden hier gefördert: Unternehmen entwickeln gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen Lösungsansätze zur Anwendung in konkreten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren; Erkenntnisse aus der Wissenschaft und interdisziplinäre Zusammenarbeit sind gefragt; es soll noch Grundlagennähe erkennbar sein
  • Expedition Zukunft CHALLENGES
    Innovative interdisziplinäre Zusammenarbeit wird gefördert. Es sind disruptive, radikale Innovationen gesucht, die große Veränderungen in Märkten, Gesellschaft oder Technologie hervorrufen und zu einer positi­ven und lebenswerten Zukunft beitragen;
    Unterschiede zu INNOVATION u.a.: Fokus auf bestimmte Challenge-Gruppe wie z.B. 2023 den öffentlichen Sektor und Mehrstufen-Prozess; das Prinzip funktionierte im Rahmen des 2023 gemeinsam mit der Servicestelle Innovationsfördernde Beschaffung (IÖB) abgewickelten Aufrufs vereinfacht gesagt so: Ein öffentlicher Auftraggeber reichte ein Problem ein, für welches eine Lösung gefunden werden sollte, es wurde nach Problemlöser*innen und potentiellen Lösungswegen gesucht und schließlich stand es offen, auch interdisziplinär eine Lösung zu entwickeln.
  • Außerdem in Planung (Infos ab Mitte 2025): Expedition Zukunft SKALIERUNG
    Die Ausschreibung soll alle Innovator*innen dabei unterstützen, ihre bahnbrechenden Ideen für die Skalierung vorzubereiten. 

Mehr Infos: https://www.ffg.at/programm/expedition-zukunft

CSR- und Nachhaltigkeitsberatungen von WK und Land Tirol – ein Angebot im Rahmen der Tiroler Beratungsförderung

Einreichfrist: Laufende Beantragung möglich

Wer ist förderbar?

Alle Unternehmen, die Mitglieder der WK Tirol sind, auch GU

Thematische Schwerpunkte

Unternehmerische Nachhaltigkeit

Förderbare Projekte – Anforderungen

Förderung für Beratung zu u.a.

  • CSR – Nachhaltigkeitscheck, NH-Strategie & NH-Bericht
  • Energieeffizienz & Energiemanagement – Energiesparen, E-Mobilität, …
  • Umweltmanagement – ISO 14001, EMAS, Umweltzeichen
  • Dekarbonisierung – Carbon Footprint, Erhebung von Einsparpotenzialen, Umstellung auf erneuerbare Energie, Mobilität

Förderbare Kosten

Drittkosten f. Beratung

Förderung

24 h Beratung mit einem Stundensatz von 100 € sind im Ausmaß von 80 % förderbar.
Im Ausnahmefall sind auch 40 Einheiten förderbar.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Förderantrag ist vor Beratungsbeginn bei der Tiroler Wirtschaftskammer einzureichen.
Es kann aus einer Liste von Berater:innen für das Erbringen der geförderten Leistung gewählt werden.

Mehr Infos finden Sie beispielsweise auf der Website der Wirtschaftskammer Tirol.

Förderung von Personal- und Qualifizierungskosten einer Nachhaltigkeitsassistenz, die beim Erreichen von messbaren Nachhaltigkeits-Zielen mit regionalen Auswirkungen (Beschaffung, Lieferketten, Kooperationen, …) unterstützt

Einreichfrist: Antragstellung zwischen 01.09.2024 und 31.10.2024

Wer ist förderbar?

Einreichberechtigtsind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – auch aus dem Tourismus; Fokus auf Kleinstunternehmen und KMU

Thematische Schwerpunkte

Nachhaltigkeit

Förderbare Projekte – Anforderungen

Übergeordnetes Ziel ist es, mithilfe einer entsprechend geschulten Assistenzkraft Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Unternehmen umzusetzen. Dabei soll auf messbare Ziele hingearbeitet werden. Die Förderung dient zur Deckung der Personal- und Qualifizierungskosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben.
Der Projektzeitraum beträgt in der Regel 2 Jahre.

Förderbare Kosten

Förderbar sind wesentlich Personal- sowie Ausbildungs- und Coaching-Kosten.

Förderung

Einmalzuschuss i.H.v. max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 € Bemessungsgrundlage: 80.000 € – bestehend aus max. 72.000 € f. Position Personalkosten (monatl. Bruttoentgelt zzgl. Lohnnebenkosten) d. NH-Assistenz + max. 8.000 € f. deren Ausbildung- & Coaching

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Die Einreichung ist elektronisch via Webformular vor Projektbeginn in einem Zeitfenster zwischen 01.09.2024 und 31.10.2024 möglich. Für die Einreichung braucht es bereits einen Dienstvertrag mit der Assistenzkraft.

Kontaktpersonen

Mag. Johannes Rohm
Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2421
Fax: +43 512 508 742421
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Förderung zur Absicherung von Umwelttechnologien

Einreichfrist

Laufend einreichbar bis 30.09.2023

Wer kann einreichen?

  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstandort Österreich
  • alle Unternehmensphasen und auch Start-ups zugelassen
  • Innovative, technologie-orientierte Branchen, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können.

Förderbare Projekte

Gefördert wird Beratung, Coaching, Implementierung zum Schutz von Umwelttechnologien wie z.B. e-Mobilität oder der Erzeugung erneuerbarer Energien.

Max. 3 Jahre Projektdauer

Förderbare Kosten

  • Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte
  • Kosten für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Implementierung einer IP-Strategie
  • Personalkosten für Innovationsschutz-Management-Tätigkeiten
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Transfer von Patenten (Lizenzierung, Erwerb)

Förderung

50% / max. 100.000 €

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Einreichung

  • laufend
  • vor Projektbeginn
  • online, via aws Fördermanager
  • Juryentscheidung etwa alle 2 bis 3 Monate

Termine

Digitale Infohour – aws Innovationsschutz am 6.9.2023 von 10 bis 11 Uhr

Kontakt

Dr. Walter Koppensteiner, MBA
IP Management
+ 43 1 501 75 – 584
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Nica Christina Müller
IP Management
+ 43 1 501 75 – 113
email hidden; JavaScript is required

Mehr Infos finden Sie auf der Website des AWS.

Förderung von Entwicklung und Demonstration von Game-Changer-Technologien, die zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft steigern

Einreichung

Einreichung bis 18.09.2023, 12:00 Uhr

Wer kann einreichen?

Unternehmen der produzierenden Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbieter entlang der Wertschöpfungskette sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten; auch Großunternehmen zugelassen

Förderbare Kosten

Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten

Förderung

Mind. 100.000 bis 2 Mio. € z.B. bei Projekten der experimentellen Entwicklung (Ausschreibungsschwerpunkt 2, FFG-Förderinstrument „Kooperatives F&E-Projekt)

Auszahlung

Auszahlung in Raten

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Antragssprache ist Englisch

Termine

Nächste Online-Info-VA: 21.08.2023, 14:00 bis 15:30 Uhr (Anmeldung ausschließlich per E-Mail an email hidden; JavaScript is required)

Kontakt

DI Gertrud Aichberger
T 0043577555043
M 004366488415892
email hidden; JavaScript is required

Dr. Karolina Schwendtner
T 0043577555085
email hidden; JavaScript is required

Ing. Vukasin Klepic MSc
T 0043577555052
email hidden; JavaScript is required

Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.

Es gibt auch weitere FTI-Initativen, Initiativen im Bereich Forschung, Technologie und Innovation, der FFG im Bereich Nachhaltigkeit, u.a.:

Um die nachhaltige Gestaltung der Energiezukunft, Beiträge zur Klimaneutralität 2040, geht es zudem im Programm Energieforschung.

Frontrunner hilft bei der Etablierung neuer, offensiver Geschäftsfeldstrategien.

Einreichfrist

Laufende Einreichung möglich

Wer kann einreichen?

Einreichen können international aktive Unternehmen mit technologischer Frontrunner-Position.

Der Schwerpunkt liegt auf zwei Zielgruppen:

  • KMU (insbesondere Scale-ups), mittelständische Unternehmen und
  • Etablierte „Frontrunner“-Unternehmen

Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter:innen) bzw. Unternehmen in der Gründungsphase stehen nicht im Fokus.

Förderbare Projekte

  • Förderung für den Aufbau einer internationalen Spitzenposition durch ein F&E-Projekt mit positiven Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz (Green Frontrunner) oder die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft (Transformative Frontrunner)
  • Hoher Anspruch in Bezug auf Innovationsgehalt, technisches Risiko, Nutzen (hohes wirtschaftliches Risiko positiv bewertet)

FFG-Projektart: Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung

Seit 28. Februar 2023 gibt es eine neue Frontrunner-Ausschreibung (Transformative Frontrunner). Dazu veröffentlichen wir zu einem anderen Zeitpunkt mehr.

Projektlaufzeit: 24 bis 36 Monate

Förderbare Kosten

Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten

Förderung

  • Bis 3 Mio. € Fördersumme möglich.
  • Die Förderquoten richten sich nach der Unternehmensgröße: GU 25% MU: 35% KU: 45%
  • Frontrunner-Projekte sind üblicherweise “single firm”-Projekte (daher kein Kooperations-Bonus wie z.B. im Basisprogramm).

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Einreichung

  • laufend
  • online, über den FFG eCall
  • vor Projektbeginn

Kontakt

Karin Ruzak
Förderberatung
T 0043577551507
email hidden; JavaScript is required

Gabriele Küssler
Förderberatung
T 0043577551504
email hidden; JavaScript is required

Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.

Einreichfrist

Laufende Einreichung möglich

Wer kann einreichen?

Zielgruppe sind Menschen, die sich selbstständig machen und eine eigene Firma gründen oder ihr bestehendes Unternehmen erweitern wollen, aufgrund von Arbeitslosigkeit oder fehlenden Sicherheiten jedoch keinen Kredit erhalten.

Förderbare Projekte

Die Erste Bank und Sparkasse bietet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) Mikrokredite an – im Rahmen von EaSI, dem EU-Programm für Employment und Social Innovation.

Förderung

  • Kredit bis zu 15.000 €
  • Keine Sicherheiten notwendig

Einreichung, Ablauf und Auswahl

  1. Quick Check: Abklärung ob eine Antragstellung sinnvoll und das Projekt grundsätzlich förderfähig ist.
  2. Antragsberatung: Erarbeiten des Geschäftskonzeptes im Detail und Bearbeitung des Mikrokredit-Antrages.
  3. Hearing: Präsentation der Geschäftsidee für den Erhalt von Expert:innen-Feedback und als Grundlage für die Kreditentscheidung
  4. Kreditentscheidung

Kontakt

Mehr Infos finden Sie auf der Website der Erste Bank und Sparkassen.

Einreichfrist

Laufende Anfrage bei teilnehmenden Kreditinstituten möglich

Wer kann einreichen?

Über dieses Programm können KMU und Midcap-Unternehmen leichter und zu günstigeren Konditionen Kredite erhalten.

Außerdem steht das Programm auch offen für

  • Großunternehmen
  • Staatliche Behörden, Ämter, Einrichtungen und Ministerien
  • Regionale oder kommunale Gebietskörperschaften

Förderbare Projekte

Die Europäische Investitionsbank EIB („Klimabank“) vergibt in Ö z.B. über Erste, Raiffeisen, Oberbank, Hypo und ÖHT aber auch über den aws (ERP-Fonds) Darlehen, Garantien und Eigenkapital an KMU und Midcaps.

Das Durchleitungsdarlehen dient zur Finanzierung kleinerer Projekte:

  • Für KMU und Midcap-Unternehmen heißt das: Investitionen in materielles und immaterielles Vermögen (Anschaffung oder Modernisierung von Anlagen, langfristiges Betriebskapital etc.).
  • Für Gebietskörperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Sektors oder private Projektträger jeder Größe: Die finanzierten Vorhaben müssen in mindestens einen der Förderbereiche der EIB fallen, was neben KMU folgende sind:
    • Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit
    • Innovation, Digitales und Humankapital
    • Nachhaltige Energie und natürliche Ressourcen
    • Nachhaltige Städte und Regionen
    • Kohäsion

Förderung

  • Normalerweise werden Darlehen ab 25 Mio. € vergeben, manchmal auch niedrigere Beträge.
  • Finanzierung von bis zu 50 % der Projektkosten
  • KMU erhalten damit Kredite von bis zu 12,5 Mio. €.
  • Es werden tw. Kredite mit langer Laufzeit von bis zu 30 Jahren geboten.

Außerdem:

  • Bei Bedarf wird Erfahrung in der finanziellen und technischen Vorbereitung von Projekten angeboten.
  • EIB-Darlehen sind mit anderen Mitteln kombinierbar, wie etwa Finanzinstrumenten und Finanzhilfen der EU oder anderer Geldgeber.
  • Es werden besicherte und unbesicherte Darlehen mit unterschiedlichem Rang vergeben. Je nach Projekt können die Konditionen an das Unternehmenswachstum geknüpft sein.

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Anfrage über ein teilnehmendes Kreditinstitut – auf der EIB-Website steht eine nach Ländern geordnete Liste der Bank- und Kreditinstitute zur Verfügung, die in der Rolle von Finanzintermediären EIB-Kredite anbieten.

Es gibt auch andere Darlehensangebote der EIB, darunter z.B.

  • Darlehen für den privaten Sektor, die GU, Midcaps und Zweckgesellschaften für Projektfinanzierungen adressieren
  • Mikrofinanzierung für Kleinstbetriebe und Menschen, die sich gerne selbstständig machen würden, aber einen erschwerten Zugang zu Kreditinstituten haben

Auf der EIB-Website finden Sie weitere Informationen dazu.

Mehr Infos finden Sie auf der Website der Europäischen Investitionsbank.

Förderung für nachhaltige Unternehmensentwicklung mit Chance auf jährlich bis zu 5.000 €

Einreichfrist

Laufend beantragbar bis 31.12.2023

Wer kann einreichen?

KMU mit Betriebsstätte in Steiermark (GU keine Zielgruppe)

Förderbare Projekte

Förderbar sind Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen und Lehrlingen, die zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.

Hauptthemenbereiche:

  • Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt
  • Nachhaltige Fachkräfteentwicklung
  • Ressourcen, Umwelt und Klima

Förderbare Kosten

Externe Weiterbildungskosten

Die Maßnahmen müssen von zertifizierten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Das erforderliche Mindestmaß einer Ausbildung beträgt drei Tage mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten).

Förderung

30 % der externen Weiterbildungskosten / max. 2.500 € je Antrag
2 Anträge / Kalenderjahr einreichbar
Je Antrag mehrere Weiterbildungen f. mehrere MA förderbar

Auszahlung

Auszahlung nach Abschluss der Weiterbildung

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Der Antrag ist online, über das Förderungsportal der SFG vor Rechnungslegung und Kursbeginn zu stellen.

Kontakt

Alexandra Fleischhacker, email hidden; JavaScript is required, +43 316 7093 378
Elisabeth Wagner, email hidden; JavaScript is required, +43 316 7093 201

Mehr Infos finden Sie auf der Website der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Auszeichnung der besten Nachhaltigkeitsberichte österreichischer Unternehmen oder Organisationen

Einreichfrist

Einreichung bis 30. September 2023 möglich

Wer kann einreichen?

Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Unternehmen und andere Rechtsträger (Vereine, Stiftungen etc.), die für das Jahr 2022 (bei abweichendem Wirtschafts- oder Geschäftsjahr mit Stichtag zwischen 1.7.2022 und 30.6.2023) einen Nachhaltigkeitsbericht (entweder als gesonderten Bericht oder als Teil des Geschäftsberichts oder integriert in den Lagebericht) veröffentlichen.

Wofür wird der Preis vergeben?

Der ASRA 2023 wird in folgenden Kategorien vergeben:

  • Unternehmen, deren Aktien im Prime-Market an der Wiener Börse notieren („Prime Market Unternehmen“)
    (Diese Unternehmen müssen sich nicht gesondert bewerben, da deren Berichte auf den jeweiligen Unternehmens-Websites abrufbar sind und vollumfänglich für den Bewerb berücksichtigt werden.)
  • Sonstige Unternehmen, die gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind
  • Unternehmen und andere Rechtsträger, die auf freiwilliger Basis berichten

Preisgeld

Keine Info zu Preisgeld bekannt

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Einreichungen werden ausschließlich in elektronischer Form (Online-Anmeldeformular + PDF-Upload) über die Website der KSW angenommen.

Kontakt

Für Fragen

  • zur Online-Einreichung: email hidden; JavaScript is required
  • zu den Teilnahmebedingungen: Mag. Helmut Maukner: email hidden; JavaScript is required

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Förderblog