Förderung zur Absicherung von Umwelttechnologien
Einreichfrist
Laufend einreichbar bis 30.09.2023
Wer kann einreichen?
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstandort Österreich
- alle Unternehmensphasen und auch Start-ups zugelassen
- Innovative, technologie-orientierte Branchen, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können.
Förderbare Projekte
Gefördert wird Beratung, Coaching, Implementierung zum Schutz von Umwelttechnologien wie z.B. e-Mobilität oder der Erzeugung erneuerbarer Energien.
Max. 3 Jahre Projektdauer
Förderbare Kosten
- Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte
- Kosten für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Implementierung einer IP-Strategie
- Personalkosten für Innovationsschutz-Management-Tätigkeiten
- Kosten im Zusammenhang mit dem Transfer von Patenten (Lizenzierung, Erwerb)
Förderung
50% / max. 100.000 €
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichung
- laufend
- vor Projektbeginn
- online, via aws Fördermanager
- Juryentscheidung etwa alle 2 bis 3 Monate
Termine
Digitale Infohour – aws Innovationsschutz am 6.9.2023 von 10 bis 11 Uhr
Kontakt
Dr. Walter Koppensteiner, MBA
IP Management
+ 43 1 501 75 – 584
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Nica Christina Müller
IP Management
+ 43 1 501 75 – 113
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Mehr Infos finden Sie auf der Website des AWS.
Förderung von Entwicklung und Demonstration von Game-Changer-Technologien, die zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft steigern
Einreichung
Einreichung bis 18.09.2023, 12:00 Uhr
Wer kann einreichen?
Unternehmen der produzierenden Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbieter entlang der Wertschöpfungskette sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten; auch Großunternehmen zugelassen
Förderbare Kosten
Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten
Förderung
Mind. 100.000 bis 2 Mio. € z.B. bei Projekten der experimentellen Entwicklung (Ausschreibungsschwerpunkt 2, FFG-Förderinstrument „Kooperatives F&E-Projekt)
Auszahlung
Auszahlung in Raten
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Antragssprache ist Englisch
Termine
Nächste Online-Info-VA: 21.08.2023, 14:00 bis 15:30 Uhr (Anmeldung ausschließlich per E-Mail an email hidden; JavaScript is required)
Kontakt
DI Gertrud Aichberger
T 0043577555043
M 004366488415892
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Dr. Karolina Schwendtner
T 0043577555085
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Ing. Vukasin Klepic MSc
T 0043577555052
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Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.
Es gibt auch weitere FTI-Initativen, Initiativen im Bereich Forschung, Technologie und Innovation, der FFG im Bereich Nachhaltigkeit, u.a.:
Um die nachhaltige Gestaltung der Energiezukunft, Beiträge zur Klimaneutralität 2040, geht es zudem im Programm Energieforschung.
Frontrunner hilft bei der Etablierung neuer, offensiver Geschäftsfeldstrategien.
Einreichfrist
Laufende Einreichung möglich
Wer kann einreichen?
Einreichen können international aktive Unternehmen mit technologischer Frontrunner-Position.
Der Schwerpunkt liegt auf zwei Zielgruppen:
- KMU (insbesondere Scale-ups), mittelständische Unternehmen und
- Etablierte „Frontrunner“-Unternehmen
Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter:innen) bzw. Unternehmen in der Gründungsphase stehen nicht im Fokus.
Förderbare Projekte
- Förderung für den Aufbau einer internationalen Spitzenposition durch ein F&E-Projekt mit positiven Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz (Green Frontrunner) oder die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft (Transformative Frontrunner)
- Hoher Anspruch in Bezug auf Innovationsgehalt, technisches Risiko, Nutzen (hohes wirtschaftliches Risiko positiv bewertet)
FFG-Projektart: Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung
Seit 28. Februar 2023 gibt es eine neue Frontrunner-Ausschreibung (Transformative Frontrunner). Dazu veröffentlichen wir zu einem anderen Zeitpunkt mehr.
Projektlaufzeit: 24 bis 36 Monate
Förderbare Kosten
Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten
Förderung
- Bis 3 Mio. € Fördersumme möglich.
- Die Förderquoten richten sich nach der Unternehmensgröße: GU 25% MU: 35% KU: 45%
- Frontrunner-Projekte sind üblicherweise “single firm”-Projekte (daher kein Kooperations-Bonus wie z.B. im Basisprogramm).
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichung
- laufend
- online, über den FFG eCall
- vor Projektbeginn
Kontakt
Karin Ruzak
Förderberatung
T 0043577551507
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Gabriele Küssler
Förderberatung
T 0043577551504
email hidden; JavaScript is required
Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.
Einreichfrist
Laufende Einreichung möglich
Wer kann einreichen?
Zielgruppe sind Menschen, die sich selbstständig machen und eine eigene Firma gründen oder ihr bestehendes Unternehmen erweitern wollen, aufgrund von Arbeitslosigkeit oder fehlenden Sicherheiten jedoch keinen Kredit erhalten.
Förderbare Projekte
Die Erste Bank und Sparkasse bietet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) Mikrokredite an – im Rahmen von EaSI, dem EU-Programm für Employment und Social Innovation.
Förderung
- Kredit bis zu 15.000 €
- Keine Sicherheiten notwendig
Einreichung, Ablauf und Auswahl
- Quick Check: Abklärung ob eine Antragstellung sinnvoll und das Projekt grundsätzlich förderfähig ist.
- Antragsberatung: Erarbeiten des Geschäftskonzeptes im Detail und Bearbeitung des Mikrokredit-Antrages.
- Hearing: Präsentation der Geschäftsidee für den Erhalt von Expert:innen-Feedback und als Grundlage für die Kreditentscheidung
- Kreditentscheidung
Kontakt
Mehr Infos finden Sie auf der Website der Erste Bank und Sparkassen.
Einreichfrist
Laufende Anfrage bei teilnehmenden Kreditinstituten möglich
Wer kann einreichen?
Über dieses Programm können KMU und Midcap-Unternehmen leichter und zu günstigeren Konditionen Kredite erhalten.
Außerdem steht das Programm auch offen für
- Großunternehmen
- Staatliche Behörden, Ämter, Einrichtungen und Ministerien
- Regionale oder kommunale Gebietskörperschaften
Förderbare Projekte
Die Europäische Investitionsbank EIB („Klimabank“) vergibt in Ö z.B. über Erste, Raiffeisen, Oberbank, Hypo und ÖHT aber auch über den aws (ERP-Fonds) Darlehen, Garantien und Eigenkapital an KMU und Midcaps.
Das Durchleitungsdarlehen dient zur Finanzierung kleinerer Projekte:
- Für KMU und Midcap-Unternehmen heißt das: Investitionen in materielles und immaterielles Vermögen (Anschaffung oder Modernisierung von Anlagen, langfristiges Betriebskapital etc.).
- Für Gebietskörperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Sektors oder private Projektträger jeder Größe: Die finanzierten Vorhaben müssen in mindestens einen der Förderbereiche der EIB fallen, was neben KMU folgende sind:
- Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit
- Innovation, Digitales und Humankapital
- Nachhaltige Energie und natürliche Ressourcen
- Nachhaltige Städte und Regionen
- Kohäsion
Förderung
- Normalerweise werden Darlehen ab 25 Mio. € vergeben, manchmal auch niedrigere Beträge.
- Finanzierung von bis zu 50 % der Projektkosten
- KMU erhalten damit Kredite von bis zu 12,5 Mio. €.
- Es werden tw. Kredite mit langer Laufzeit von bis zu 30 Jahren geboten.
Außerdem:
- Bei Bedarf wird Erfahrung in der finanziellen und technischen Vorbereitung von Projekten angeboten.
- EIB-Darlehen sind mit anderen Mitteln kombinierbar, wie etwa Finanzinstrumenten und Finanzhilfen der EU oder anderer Geldgeber.
- Es werden besicherte und unbesicherte Darlehen mit unterschiedlichem Rang vergeben. Je nach Projekt können die Konditionen an das Unternehmenswachstum geknüpft sein.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Anfrage über ein teilnehmendes Kreditinstitut – auf der EIB-Website steht eine nach Ländern geordnete Liste der Bank- und Kreditinstitute zur Verfügung, die in der Rolle von Finanzintermediären EIB-Kredite anbieten.
Es gibt auch andere Darlehensangebote der EIB, darunter z.B.
- Darlehen für den privaten Sektor, die GU, Midcaps und Zweckgesellschaften für Projektfinanzierungen adressieren
- Mikrofinanzierung für Kleinstbetriebe und Menschen, die sich gerne selbstständig machen würden, aber einen erschwerten Zugang zu Kreditinstituten haben
Auf der EIB-Website finden Sie weitere Informationen dazu.
Mehr Infos finden Sie auf der Website der Europäischen Investitionsbank.
Förderung für nachhaltige Unternehmensentwicklung mit Chance auf jährlich bis zu 5.000 €
Einreichfrist
Laufend beantragbar bis 31.12.2023
Wer kann einreichen?
KMU mit Betriebsstätte in Steiermark (GU keine Zielgruppe)
Förderbare Projekte
Förderbar sind Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen und Lehrlingen, die zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.
Hauptthemenbereiche:
- Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt
- Nachhaltige Fachkräfteentwicklung
- Ressourcen, Umwelt und Klima
Förderbare Kosten
Externe Weiterbildungskosten
Die Maßnahmen müssen von zertifizierten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Das erforderliche Mindestmaß einer Ausbildung beträgt drei Tage mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten).
Förderung
30 % der externen Weiterbildungskosten / max. 2.500 € je Antrag
2 Anträge / Kalenderjahr einreichbar
Je Antrag mehrere Weiterbildungen f. mehrere MA förderbar
Auszahlung
Auszahlung nach Abschluss der Weiterbildung
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag ist online, über das Förderungsportal der SFG vor Rechnungslegung und Kursbeginn zu stellen.
Kontakt
Alexandra Fleischhacker, email hidden; JavaScript is required, +43 316 7093 378
Elisabeth Wagner, email hidden; JavaScript is required, +43 316 7093 201
Mehr Infos finden Sie auf der Website der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Auszeichnung der besten Nachhaltigkeitsberichte österreichischer Unternehmen oder Organisationen
Einreichfrist
Einreichung bis 30. September 2023 möglich
Wer kann einreichen?
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Unternehmen und andere Rechtsträger (Vereine, Stiftungen etc.), die für das Jahr 2022 (bei abweichendem Wirtschafts- oder Geschäftsjahr mit Stichtag zwischen 1.7.2022 und 30.6.2023) einen Nachhaltigkeitsbericht (entweder als gesonderten Bericht oder als Teil des Geschäftsberichts oder integriert in den Lagebericht) veröffentlichen.
Wofür wird der Preis vergeben?
Der ASRA 2023 wird in folgenden Kategorien vergeben:
- Unternehmen, deren Aktien im Prime-Market an der Wiener Börse notieren („Prime Market Unternehmen“)
(Diese Unternehmen müssen sich nicht gesondert bewerben, da deren Berichte auf den jeweiligen Unternehmens-Websites abrufbar sind und vollumfänglich für den Bewerb berücksichtigt werden.)
- Sonstige Unternehmen, die gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind
- Unternehmen und andere Rechtsträger, die auf freiwilliger Basis berichten
Preisgeld
Keine Info zu Preisgeld bekannt
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichungen werden ausschließlich in elektronischer Form (Online-Anmeldeformular + PDF-Upload) über die Website der KSW angenommen.
Kontakt
Für Fragen
- zur Online-Einreichung: email hidden; JavaScript is required
- zu den Teilnahmebedingungen: Mag. Helmut Maukner: email hidden; JavaScript is required
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Auszeichnung für nachhaltige Unternehmensführung und -kommunikation österreichischer und deutscher Unternehmen
Einreichfrist
Voraussichtl. Juli 2024
Wer kann einreichen?
Einreichen können Unternehmen und Organisationen, einschließlich des öffentlichen Sektors aus Österreich und Deutschland.
Genauere Bestimmungen je nach Einreichkategorie:
- Beste EMAS-Umwelterklärung / bester UMG-Umweltbericht: Alle Organisationen, die im EMAS-Organisationsregister oder im österreichischen UMG-Register eingetragen sind
- Beste Maßnahme Umwelt- und Klimaschutz: EMAS- und UMG-Organisationen, Organisationen, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind sowie ISO 14001 zertifizierte Organisationen
- Beste Strategie zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung: Alle Organisationen, die über eine veröffentlichte, nachvollziehbare und intern weitergehend gut dokumentierte Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmenprogrammen verfügen, die in extern geprüftes Umweltmanagement eingebettet ist
Preisgeld
Es sind keine Details zur Vergabe von Peisgeld bekannt.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
- Wer einreichen möchte, kann sich zunächst online, auf der Website des Umweltbundesamtes registrieren (Link f. 2024 noch nicht bekannt)
- Nach erfolgter Anmeldung können im Bewerbungszeitraum die erforderlichen Bewerbungsunterlagen auf die Online-Plattform hochgeladen werden.
- Die Preisverleihung findet dann voraussichtl. (wenn sie dem Muster 2023 folgt) im Herbst 2024 statt.
Mehr Infos finden Sie z.B. auf der Website des Landes Steiermark.
Im Rahmen des Vorarlberger Landesprogramms für betrieblichen Umweltschutz (Impuls3) werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert. Beispielsweise gibt es das Programm „Raus aus Öl und Gas“, auf das sich auch die im Folgenden genannten Details beziehen. (In einem anderen Artikel gehen wir auf die geförderte Beratung zu ÖKOPROFIT ein, die auch Teil des Impuls3-Angebots ist.)
Einreichfrist
Laufende Einreichung möglich
Wer kann einreichen?
KMUs und Kleinstbetriebe, Vereine, Gemeinden, Schulen und Kirchen; große Unternehmen gemäß EEffG nicht zugelassen
Förderbare Projekte
Im Rahmen des Moduls “Raus aus Öl und Gas” ist die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema Heizungswechsel förderbar.
Förderbare Kosten
Beratungskosten
Förderung
- 70% Förderung möglich
- max. 56 € pro h
- Höchstzahl der geförderten Beratungsstunden: 40 h
Auszahlung
Auszahlung nach erfolgter Beratung und Beratungsbericht
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Laufende Anmeldung zur Beratung über die Website des Energieinstituts Vorarlberg.
Kontakt
Mehr Infos auf der Website des Energieinstituts Vorarlberg
Nicht nur in der Steiermark, wo das Programm seinen Ursprung hat, sondern auch in Vorarlberg, hier im Rahmen des Landesprogramms Impuls3, gibt es die Möglichkeit ÖKOPROFIT-Beratung in Anspruch zu nehmen und das Unternehmen mit dieser Hilfe nachhaltig auszurichten.
Einreichfrist
Laufende Einreichung möglich
Wer kann einreichen?
- F. Unternehmen (Fokus KMU), Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Institutionen, Landwirte mit LFBIS Nummer)
- für GU können Energieberatungen nicht gefördert werden, Mobilitäts- und Umweltberatungen jedoch schon
Förderbare Projekte
Umweltrelevante Daten werden in Workshops und im Beratungsprozess analysiert, um Einsparpotenziale sowie Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Erarbeitete Ergebnisse sind für den Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder EMAS verwendbar.
Das Durchlaufen des Basisprogramms von ÖKOPROFIT dauert ca. 12 Monate.
Förderbare Kosten
Förderbar sind Beratungskosten
Förderung
Förderbar sind Beratungskosten
- Förderung, wenn Standortgemeinde mitfördert:
3.900 € bei bis 20 Mitarbeitenden;
3.000 € bei bis zu 50 MA,
2.080 € bei über 50 MA
ansonsten 1.950 €, 1.500 € und 1.040 €
- Stundensatz mit 80 € gedeckelt
- 30–50 % Fördersatz für EPU und KMU
Eine allfällige Umsatzsteuer wird nicht gefördert – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.
Auszahlung
Nach Abgabe und Prüfung des Beratungsprotokolls
Einreichung, Ablauf und Auswahl
- Anmeldung zur Beratung über die Website des Energieinstituts Vorarlberg
- Anmeldung wird an qualifizierte Beratungsperson übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt)
- Berater*in nimmt Kontakt zur Vereinbarung des Vorort-Termins auf
- Nachdem der*die Berater*in den Auftrag ausgeführt hat, übermittelt er*sie das Beratungsprotokoll.
- Im Anschluss ist die Rechnung zu bezahlen (Zahlungsnachweis per Email an Berater*in).
- Das Land Vorarlberg überweist dann die Förderung an die v angegebene Bankverbindung.
Kontakt
DI Markus Kaufmann
Bereichsleiter Unternehmen
+43 5572 31 202 – 68
email hidden; JavaScript is required
Mehr Infos auf der Website des Energieinstituts Vorarlberg.