CSR- und Nachhaltigkeitsberatungen von WK und Land Tirol – ein Angebot im Rahmen der Tiroler Beratungsförderung
Einreichfrist: Laufende Beantragung möglich
Wer ist förderbar?
Alle Unternehmen, die Mitglieder der WK Tirol sind, auch GU
Thematische Schwerpunkte
Unternehmerische Nachhaltigkeit
Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderung für Beratung zu u.a.
- CSR – Nachhaltigkeitscheck, NH-Strategie & NH-Bericht
- Energieeffizienz & Energiemanagement – Energiesparen, E-Mobilität, …
- Umweltmanagement – ISO 14001, EMAS, Umweltzeichen
- Dekarbonisierung – Carbon Footprint, Erhebung von Einsparpotenzialen, Umstellung auf erneuerbare Energie, Mobilität
Förderbare Kosten
Drittkosten f. Beratung
Förderung
24 h Beratung mit einem Stundensatz von 100 € sind im Ausmaß von 80 % förderbar.
Im Ausnahmefall sind auch 40 Einheiten förderbar.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Förderantrag ist vor Beratungsbeginn bei der Tiroler Wirtschaftskammer einzureichen.
Es kann aus einer Liste von Berater:innen für das Erbringen der geförderten Leistung gewählt werden.
Mehr Infos finden Sie beispielsweise auf der Website der Wirtschaftskammer Tirol.
Förderung von Personal- und Qualifizierungskosten einer Nachhaltigkeitsassistenz, die beim Erreichen von messbaren Nachhaltigkeits-Zielen mit regionalen Auswirkungen (Beschaffung, Lieferketten, Kooperationen, …) unterstützt
Einreichfrist: Antragstellung zwischen 01.09.2024 und 31.10.2024
Wer ist förderbar?
Einreichberechtigtsind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – auch aus dem Tourismus; Fokus auf Kleinstunternehmen und KMU
Thematische Schwerpunkte
Nachhaltigkeit
Förderbare Projekte – Anforderungen
Übergeordnetes Ziel ist es, mithilfe einer entsprechend geschulten Assistenzkraft Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Unternehmen umzusetzen. Dabei soll auf messbare Ziele hingearbeitet werden. Die Förderung dient zur Deckung der Personal- und Qualifizierungskosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben.
Der Projektzeitraum beträgt in der Regel 2 Jahre.
Förderbare Kosten
Förderbar sind wesentlich Personal- sowie Ausbildungs- und Coaching-Kosten.
Förderung
Einmalzuschuss i.H.v. max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 € Bemessungsgrundlage: 80.000 € – bestehend aus max. 72.000 € f. Position Personalkosten (monatl. Bruttoentgelt zzgl. Lohnnebenkosten) d. NH-Assistenz + max. 8.000 € f. deren Ausbildung- & Coaching
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Einreichung ist elektronisch via Webformular vor Projektbeginn in einem Zeitfenster zwischen 01.09.2024 und 31.10.2024 möglich. Für die Einreichung braucht es bereits einen Dienstvertrag mit der Assistenzkraft.
Kontaktpersonen
Mag. Johannes Rohm
Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2421
Fax: +43 512 508 742421
wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at
Förderung zur Absicherung von Umwelttechnologien
Einreichfrist
Laufend einreichbar bis 30.09.2023
Wer kann einreichen?
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstandort Österreich
- alle Unternehmensphasen und auch Start-ups zugelassen
- Innovative, technologie-orientierte Branchen, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können.
Förderbare Projekte
Gefördert wird Beratung, Coaching, Implementierung zum Schutz von Umwelttechnologien wie z.B. e-Mobilität oder der Erzeugung erneuerbarer Energien.
Max. 3 Jahre Projektdauer
Förderbare Kosten
- Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte
- Kosten für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Implementierung einer IP-Strategie
- Personalkosten für Innovationsschutz-Management-Tätigkeiten
- Kosten im Zusammenhang mit dem Transfer von Patenten (Lizenzierung, Erwerb)
Förderung
50% / max. 100.000 €
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichung
- laufend
- vor Projektbeginn
- online, via aws Fördermanager
- Juryentscheidung etwa alle 2 bis 3 Monate
Termine
Digitale Infohour – aws Innovationsschutz am 6.9.2023 von 10 bis 11 Uhr
Kontakt
Dr. Walter Koppensteiner, MBA
IP Management
+ 43 1 501 75 – 584
w.koppensteiner@aws.at
Nica Christina Müller
IP Management
+ 43 1 501 75 – 113
n.mueller@aws.at
Mehr Infos finden Sie auf der Website des AWS.
Förderung von Entwicklung und Demonstration von Game-Changer-Technologien, die zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft steigern
Einreichung
Einreichung bis 18.09.2023, 12:00 Uhr
Wer kann einreichen?
Unternehmen der produzierenden Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbieter entlang der Wertschöpfungskette sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten; auch Großunternehmen zugelassen
Förderbare Kosten
Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten
Förderung
Mind. 100.000 bis 2 Mio. € z.B. bei Projekten der experimentellen Entwicklung (Ausschreibungsschwerpunkt 2, FFG-Förderinstrument „Kooperatives F&E-Projekt)
Auszahlung
Auszahlung in Raten
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Antragssprache ist Englisch
Termine
Nächste Online-Info-VA: 21.08.2023, 14:00 bis 15:30 Uhr (Anmeldung ausschließlich per E-Mail an tdi@kommunalkredit.at)
Kontakt
DI Gertrud Aichberger
T 0043577555043
M 004366488415892
gertrud.aichbrger@ffg.at
Dr. Karolina Schwendtner
T 0043577555085
karolina.schwendtner@ffg.at
Ing. Vukasin Klepic MSc
T 0043577555052
vukasin.klepic@ffg.at
Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.
Es gibt auch weitere FTI-Initativen, Initiativen im Bereich Forschung, Technologie und Innovation, der FFG im Bereich Nachhaltigkeit, u.a.:
Um die nachhaltige Gestaltung der Energiezukunft, Beiträge zur Klimaneutralität 2040, geht es zudem im Programm Energieforschung.
Frontrunner hilft bei der Etablierung neuer, offensiver Geschäftsfeldstrategien.
Einreichfrist
Laufende Einreichung möglich
Wer kann einreichen?
Einreichen können international aktive Unternehmen mit technologischer Frontrunner-Position.
Der Schwerpunkt liegt auf zwei Zielgruppen:
- KMU (insbesondere Scale-ups), mittelständische Unternehmen und
- Etablierte „Frontrunner“-Unternehmen
Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter:innen) bzw. Unternehmen in der Gründungsphase stehen nicht im Fokus.
Förderbare Projekte
- Förderung für den Aufbau einer internationalen Spitzenposition durch ein F&E-Projekt mit positiven Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz (Green Frontrunner) oder die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft (Transformative Frontrunner)
- Hoher Anspruch in Bezug auf Innovationsgehalt, technisches Risiko, Nutzen (hohes wirtschaftliches Risiko positiv bewertet)
FFG-Projektart: Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung
Seit 28. Februar 2023 gibt es eine neue Frontrunner-Ausschreibung (Transformative Frontrunner). Dazu veröffentlichen wir zu einem anderen Zeitpunkt mehr.
Projektlaufzeit: 24 bis 36 Monate
Förderbare Kosten
Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten
Förderung
- Bis 3 Mio. € Fördersumme möglich.
- Die Förderquoten richten sich nach der Unternehmensgröße: GU 25% MU: 35% KU: 45%
- Frontrunner-Projekte sind üblicherweise “single firm”-Projekte (daher kein Kooperations-Bonus wie z.B. im Basisprogramm).
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichung
- laufend
- online, über den FFG eCall
- vor Projektbeginn
Kontakt
Karin Ruzak
Förderberatung
T 0043577551507
karin.ruzak@ffg.at
Gabriele Küssler
Förderberatung
T 0043577551504
gabriele.kuessler@ffg.at
Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.
Einreichfrist
Laufende Einreichung möglich
Wer kann einreichen?
Zielgruppe sind Menschen, die sich selbstständig machen und eine eigene Firma gründen oder ihr bestehendes Unternehmen erweitern wollen, aufgrund von Arbeitslosigkeit oder fehlenden Sicherheiten jedoch keinen Kredit erhalten.
Förderbare Projekte
Die Erste Bank und Sparkasse bietet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) Mikrokredite an – im Rahmen von EaSI, dem EU-Programm für Employment und Social Innovation.
Förderung
- Kredit bis zu 15.000 €
- Keine Sicherheiten notwendig
Einreichung, Ablauf und Auswahl
- Quick Check: Abklärung ob eine Antragstellung sinnvoll und das Projekt grundsätzlich förderfähig ist.
- Antragsberatung: Erarbeiten des Geschäftskonzeptes im Detail und Bearbeitung des Mikrokredit-Antrages.
- Hearing: Präsentation der Geschäftsidee für den Erhalt von Expert:innen-Feedback und als Grundlage für die Kreditentscheidung
- Kreditentscheidung
Kontakt
Mehr Infos finden Sie auf der Website der Erste Bank und Sparkassen.
Einreichfrist
Laufende Anfrage bei teilnehmenden Kreditinstituten möglich
Wer kann einreichen?
Über dieses Programm können KMU und Midcap-Unternehmen leichter und zu günstigeren Konditionen Kredite erhalten.
Außerdem steht das Programm auch offen für
- Großunternehmen
- Staatliche Behörden, Ämter, Einrichtungen und Ministerien
- Regionale oder kommunale Gebietskörperschaften
Förderbare Projekte
Die Europäische Investitionsbank EIB („Klimabank“) vergibt in Ö z.B. über Erste, Raiffeisen, Oberbank, Hypo und ÖHT aber auch über den aws (ERP-Fonds) Darlehen, Garantien und Eigenkapital an KMU und Midcaps.
Das Durchleitungsdarlehen dient zur Finanzierung kleinerer Projekte:
- Für KMU und Midcap-Unternehmen heißt das: Investitionen in materielles und immaterielles Vermögen (Anschaffung oder Modernisierung von Anlagen, langfristiges Betriebskapital etc.).
- Für Gebietskörperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Sektors oder private Projektträger jeder Größe: Die finanzierten Vorhaben müssen in mindestens einen der Förderbereiche der EIB fallen, was neben KMU folgende sind:
- Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit
- Innovation, Digitales und Humankapital
- Nachhaltige Energie und natürliche Ressourcen
- Nachhaltige Städte und Regionen
- Kohäsion
Förderung
- Normalerweise werden Darlehen ab 25 Mio. € vergeben, manchmal auch niedrigere Beträge.
- Finanzierung von bis zu 50 % der Projektkosten
- KMU erhalten damit Kredite von bis zu 12,5 Mio. €.
- Es werden tw. Kredite mit langer Laufzeit von bis zu 30 Jahren geboten.
Außerdem:
- Bei Bedarf wird Erfahrung in der finanziellen und technischen Vorbereitung von Projekten angeboten.
- EIB-Darlehen sind mit anderen Mitteln kombinierbar, wie etwa Finanzinstrumenten und Finanzhilfen der EU oder anderer Geldgeber.
- Es werden besicherte und unbesicherte Darlehen mit unterschiedlichem Rang vergeben. Je nach Projekt können die Konditionen an das Unternehmenswachstum geknüpft sein.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Anfrage über ein teilnehmendes Kreditinstitut – auf der EIB-Website steht eine nach Ländern geordnete Liste der Bank- und Kreditinstitute zur Verfügung, die in der Rolle von Finanzintermediären EIB-Kredite anbieten.
Es gibt auch andere Darlehensangebote der EIB, darunter z.B.
- Darlehen für den privaten Sektor, die GU, Midcaps und Zweckgesellschaften für Projektfinanzierungen adressieren
- Mikrofinanzierung für Kleinstbetriebe und Menschen, die sich gerne selbstständig machen würden, aber einen erschwerten Zugang zu Kreditinstituten haben
Auf der EIB-Website finden Sie weitere Informationen dazu.
Mehr Infos finden Sie auf der Website der Europäischen Investitionsbank.
Förderung für nachhaltige Unternehmensentwicklung mit Chance auf jährlich bis zu 5.000 €
Einreichfrist
Laufend beantragbar bis 31.12.2023
Wer kann einreichen?
KMU mit Betriebsstätte in Steiermark (GU keine Zielgruppe)
Förderbare Projekte
Förderbar sind Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen und Lehrlingen, die zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.
Hauptthemenbereiche:
- Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt
- Nachhaltige Fachkräfteentwicklung
- Ressourcen, Umwelt und Klima
Förderbare Kosten
Externe Weiterbildungskosten
Die Maßnahmen müssen von zertifizierten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Das erforderliche Mindestmaß einer Ausbildung beträgt drei Tage mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten).
Förderung
30 % der externen Weiterbildungskosten / max. 2.500 € je Antrag
2 Anträge / Kalenderjahr einreichbar
Je Antrag mehrere Weiterbildungen f. mehrere MA förderbar
Auszahlung
Auszahlung nach Abschluss der Weiterbildung
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag ist online, über das Förderungsportal der SFG vor Rechnungslegung und Kursbeginn zu stellen.
Kontakt
Alexandra Fleischhacker, alexandra.fleischhacker@sfg.at, +43 316 7093 378
Elisabeth Wagner, elisabeth.wagner@sfg.at, +43 316 7093 201
Mehr Infos finden Sie auf der Website der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Auszeichnung der besten Nachhaltigkeitsberichte österreichischer Unternehmen oder Organisationen
Einreichfrist
Einreichung bis 30. September 2023 möglich
Wer kann einreichen?
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Unternehmen und andere Rechtsträger (Vereine, Stiftungen etc.), die für das Jahr 2022 (bei abweichendem Wirtschafts- oder Geschäftsjahr mit Stichtag zwischen 1.7.2022 und 30.6.2023) einen Nachhaltigkeitsbericht (entweder als gesonderten Bericht oder als Teil des Geschäftsberichts oder integriert in den Lagebericht) veröffentlichen.
Wofür wird der Preis vergeben?
Der ASRA 2023 wird in folgenden Kategorien vergeben:
- Unternehmen, deren Aktien im Prime-Market an der Wiener Börse notieren („Prime Market Unternehmen“)
(Diese Unternehmen müssen sich nicht gesondert bewerben, da deren Berichte auf den jeweiligen Unternehmens-Websites abrufbar sind und vollumfänglich für den Bewerb berücksichtigt werden.)
- Sonstige Unternehmen, die gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind
- Unternehmen und andere Rechtsträger, die auf freiwilliger Basis berichten
Preisgeld
Keine Info zu Preisgeld bekannt
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichungen werden ausschließlich in elektronischer Form (Online-Anmeldeformular + PDF-Upload) über die Website der KSW angenommen.
Kontakt
Für Fragen
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Auszeichnung für nachhaltige Unternehmensführung und -kommunikation österreichischer und deutscher Unternehmen
Einreichfrist
Voraussichtl. Juli 2024
Wer kann einreichen?
Einreichen können Unternehmen und Organisationen, einschließlich des öffentlichen Sektors aus Österreich und Deutschland.
Genauere Bestimmungen je nach Einreichkategorie:
- Beste EMAS-Umwelterklärung / bester UMG-Umweltbericht: Alle Organisationen, die im EMAS-Organisationsregister oder im österreichischen UMG-Register eingetragen sind
- Beste Maßnahme Umwelt- und Klimaschutz: EMAS- und UMG-Organisationen, Organisationen, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind sowie ISO 14001 zertifizierte Organisationen
- Beste Strategie zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung: Alle Organisationen, die über eine veröffentlichte, nachvollziehbare und intern weitergehend gut dokumentierte Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmenprogrammen verfügen, die in extern geprüftes Umweltmanagement eingebettet ist
Preisgeld
Es sind keine Details zur Vergabe von Peisgeld bekannt.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
- Wer einreichen möchte, kann sich zunächst online, auf der Website des Umweltbundesamtes registrieren (Link f. 2024 noch nicht bekannt)
- Nach erfolgter Anmeldung können im Bewerbungszeitraum die erforderlichen Bewerbungsunterlagen auf die Online-Plattform hochgeladen werden.
- Die Preisverleihung findet dann voraussichtl. (wenn sie dem Muster 2023 folgt) im Herbst 2024 statt.
Mehr Infos finden Sie z.B. auf der Website des Landes Steiermark.