FFG Expedition Zukunft INNOVATION AUS KATEGORIE

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FFG Expedition Zukunft INNOVATION

Die FFG fördert fundierte Innovationsprozesse, um bahnbrechende Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu finden.

Einreichfrist

Einreichung laufend möglich, 7 Auswahlsitzungen / Jahr
(nächste Auswahlsitzung: 21.3.2024)

Wer kann einreichen?

  • Prinzipiell: Alle Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind und Probleme mittels Innovationsprozess lösen möchten
  • Insbesondere: Organisationen, für die eine Notwendigkeit für neue Geschäftsmodelle besteht oder die sich um die Lösung großer gesellschaftlicher Problemstellungen kümmern. 

Zugelassen: Start-ups oder Unternehmen in Gründung, Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht, natürliche Personen oder Einzelunternehmer*innen, Vereine, gemeinnützige Organisationen

Förderbare Projekte

Förderbar sind Vorhaben in einer frühen Projektphase wie z.B. Problemanalyse oder Ideenfindung, die große Veränderungen im Verhalten von Nutzer:innen und der Gesellschaft bewirken können, Veränderungen von Märkten und Technologien.

Zwei Aspekte wesentlich (Ansprechen beider möglich / oftmals sogar notwendig)

  1. Mit neuen Geschäftsmodellen Marktveränderungen hervorrufen
  2. Auf komplexe gesellschaftliche Probleme abzielen und überregional Veränderungen bewirken

Kriterien:

  • Impact und Innovation: Hohes Innovationspotential, nachhaltige Ausrichtung (ökologisch, sozial und/oder ökonomisch); Problemstellung mit großen Auswirkungen adressiert
  • Methodische Vorgehensweise: Geeignetes methodisches Vorgehen und Einbindung relevanter Akteur*innen
  • Durchführbarkeit: Wissen und Erfahrung bzgl. Innovationsmethoden, Fachwissen, Team, finanzielle Durchführbarkeit
  • Beitrag zum Ausschreibungsschwerpunkt: externe Veränderung: Potential große Veränderungen in Märkten oder der Gesellschaft anzustoßen; interne Veränderung: methodische Vorgehensweise deutlich von bisher üblichen Vorgehensweisen der einreichenden Organisation unterschieden

Förderbare Kosten

Personalkosten, Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten

Förderung

  • Zuschuss in Höhe von max. 50% / 150.000 €
    (erhöhte Förderung insbesondere bei langfristigen und breiten Problemlösungen gerechtfertigt – wenn z.B. nicht einzelne regionale Probleme adressiert, sondern potentielle Lösungen auf einer überregionalen und skalierbaren Ebene betrachtet werden)
  • Zusätzlich: Begleitung durch Ansprechperson – Services passend zum Vorhaben

Auszahlung

In Raten; nach Unterzeichnung des Fördervertrags, nach Prüfung der Zwischenberichte, ggf. nach Erfüllung weiterer Auflagen

Einreichung, Ablauf und Auswahl

  • Einreichung online über das FFG-Förder-Cockpit (eCall)
  • Nach positiver Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer “Datenansicht” im eCall zur Durchsicht und es folgen 3 Schritte zum Förderungsgeld
    • Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
    • Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
    • Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Termine

Ab 5.6.2023 kann laufend eingereicht werden. Entschieden über den Erhalt der Förderungen wird dann 7 x / Jahr im Rahmen von Beiratssitzungen für die FFG-Basisprogramme.

Termine für die Beiratssitzungen 2024:

  • 1. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 8. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 5. September 2024
  • 24. Oktober 2024
  • 5. Dezember 2024

Kontaktpersonen

u.a. Doris SCHMIDT
Förderberatung, Einreichberatung
T 0043577551511
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Die Förderung ist Teil einer neuen Förderreihe – „Expedition Zukunft“. Diese deckt die Schritte von der Vorbereitung bis zur Skalierung von disruptiven und radikalen Innovationen ab.

Mehr Infos:

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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