FFG Expedition Zukunft INNOVATION
Die FFG fördert fundierte Innovationsprozesse, um bahnbrechende Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu finden.
Einreichfrist
Einreichung laufend möglich, 7 Auswahlsitzungen / Jahr
(nächste Auswahlsitzung: 21.3.2024)
Wer kann einreichen?
- Prinzipiell: Alle Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind und Probleme mittels Innovationsprozess lösen möchten
- Insbesondere: Organisationen, für die eine Notwendigkeit für neue Geschäftsmodelle besteht oder die sich um die Lösung großer gesellschaftlicher Problemstellungen kümmern.
Zugelassen: Start-ups oder Unternehmen in Gründung, Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht, natürliche Personen oder Einzelunternehmer*innen, Vereine, gemeinnützige Organisationen
Förderbare Projekte
Förderbar sind Vorhaben in einer frühen Projektphase wie z.B. Problemanalyse oder Ideenfindung, die große Veränderungen im Verhalten von Nutzer:innen und der Gesellschaft bewirken können, Veränderungen von Märkten und Technologien.
Zwei Aspekte wesentlich (Ansprechen beider möglich / oftmals sogar notwendig)
- Mit neuen Geschäftsmodellen Marktveränderungen hervorrufen
- Auf komplexe gesellschaftliche Probleme abzielen und überregional Veränderungen bewirken
Kriterien:
- Impact und Innovation: Hohes Innovationspotential, nachhaltige Ausrichtung (ökologisch, sozial und/oder ökonomisch); Problemstellung mit großen Auswirkungen adressiert
- Methodische Vorgehensweise: Geeignetes methodisches Vorgehen und Einbindung relevanter Akteur*innen
- Durchführbarkeit: Wissen und Erfahrung bzgl. Innovationsmethoden, Fachwissen, Team, finanzielle Durchführbarkeit
- Beitrag zum Ausschreibungsschwerpunkt: externe Veränderung: Potential große Veränderungen in Märkten oder der Gesellschaft anzustoßen; interne Veränderung: methodische Vorgehensweise deutlich von bisher üblichen Vorgehensweisen der einreichenden Organisation unterschieden
Förderbare Kosten
Personalkosten, Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten
Förderung
- Zuschuss in Höhe von max. 50% / 150.000 €
(erhöhte Förderung insbesondere bei langfristigen und breiten Problemlösungen gerechtfertigt – wenn z.B. nicht einzelne regionale Probleme adressiert, sondern potentielle Lösungen auf einer überregionalen und skalierbaren Ebene betrachtet werden) - Zusätzlich: Begleitung durch Ansprechperson – Services passend zum Vorhaben
Auszahlung
In Raten; nach Unterzeichnung des Fördervertrags, nach Prüfung der Zwischenberichte, ggf. nach Erfüllung weiterer Auflagen
Einreichung, Ablauf und Auswahl
- Einreichung online über das FFG-Förder-Cockpit (eCall)
- Nach positiver Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer “Datenansicht” im eCall zur Durchsicht und es folgen 3 Schritte zum Förderungsgeld
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Termine
Ab 5.6.2023 kann laufend eingereicht werden. Entschieden über den Erhalt der Förderungen wird dann 7 x / Jahr im Rahmen von Beiratssitzungen für die FFG-Basisprogramme.
Termine für die Beiratssitzungen 2024:
- 1. Februar 2024
- 21. März 2024
- 8. Mai 2024
- 27. Juni 2024
- 5. September 2024
- 24. Oktober 2024
- 5. Dezember 2024
Kontaktpersonen
u.a. Doris SCHMIDT
Förderberatung, Einreichberatung
T 0043577551511
doris.schmidt@ffg.at
Die Förderung ist Teil einer neuen Förderreihe – „Expedition Zukunft“. Diese deckt die Schritte von der Vorbereitung bis zur Skalierung von disruptiven und radikalen Innovationen ab.
Mehr Infos:
- Expedition Zukunft https://www.ffg.at/programm/expedition-zukunft
- Expedition Zukunft Innovation: https://www.ffg.at/ausschreibung/expedition-zukunft-innovation-2023-1