aws Beschäftigungsbonus – 50% Zuschuss zu Personalkosten für neue MitarbeiterInnen AUS KATEGORIE

0

aws Beschäftigungsbonus – 50% Zuschuss zu Personalkosten für neue MitarbeiterInnen

Einreichung laufend ab 1.7.2017 (bis zu 30 Tage nach Anmeldung der zusätzlichen Arbeitskraft) bis vorerst 31.01.2018

Mit dem Beschäftigungsbonus können sich Unternehmen die Hälfte der Dienstgeberbeiträge für neu geschaffene Jobs zurückholen – das für die Dauer von bis zu drei Jahren.

Förderbare Unternehmen
Unternehmen aller Branchen und Größen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich, unabhängig vom Gründungsdatum

Förderungsfähige Arbeitsverhältnisse

  • Förderbar ist die Entstehung und zumindest viermonatige Aufrechterhaltung von zusätzlichen Arbeitsverhältnissen mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 38,5 Wochenstunden (entspricht einem VZÄ, wobei sich das VZÄ auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen zusammensetzen kann).
  • Bezuschusst werden können nur Arbeitsverhältnisse, die nach dem 1.7.2017 entstanden sind
  • Die geschaffenen Stellen müssen vollversichert sein (unterliegen also der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungspflicht).
  • Die eingestellten Personen müssen entweder beim AMS als arbeitslos gemeldet gewesen sein, AbgängerInnen einer österreichischen Bildungseinrichtung oder JobwechslerInnen.

Ausgeschlossen von der Förderung

  • sind Arbeitsverhältnisse, die durch Verschiebungen im Konzern oder Umgründungen entstanden sind.
  • ist die Anstellung von Lehrlingen (bei Aufnahme der Ausbildung; das Verhältnis ist nur bei ihrer Aufnahme als Fachkraft förderbar), LeiharbeiterInnen und geringfügig Beschäftigten.
  • sind Arbeitsverhältnisse, die schon durch ein einschlägiges Zuschussprogramm gefördert werden (siehe Liste unter www.beschaeftigungsbonus.at), wobei sich der Ausschließungsgrund nicht immer auf das Unternehmen an sich, sondern nur auf die geförderte Person bezieht. So kann man für die CEO-Stelle zum Beispiel den aws Beschäftigungsbonus beantragen und für einen anderen Angestellten eine aws Lohnnebenkostenförderung.
  • sind Arbeitsverhältnisse mit MitarbeiterInnen, die in den vergangenen sechs Monaten im antragstellenden Unternehmen bzw. im Konzernverbund tätig waren.

Förderbare Kosten, Art und Ausmaß der Förderung
Der Zuschuss beträgt 50 % der Personalkosten (gedeckelt mit den Lohnnebenkosten in Höhe der Dienstgeberbeiträge) für zusätzliche Beschäftigte. Er wird bis zu drei Jahre lang ausbezahlt und ist von der Einkommenssteuer befreit.

Auszahlung
im Nachhinein
frühestens Anfang Juli 2018

Einreichung
Die Antragsstellung ist ab 1.7.2017 möglich. Der Antrag, der das zusätzlich geschaffene Arbeitsverhältnis betrifft, ist bei der aws binnen 30 Kalendertagen nach Anmeldung der Arbeitskraft zu stellen. Die Förderung wird dem momentanen Stand nach frühestens ein Jahr nach Antragstellung gewährt.
Weitere Arbeitsverhältnisse, die nach Antragstellung entstehen, sind ebenfalls innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Pflichtversicherung nachzuweisen, sofern es sich um VZÄ handelt. Ausgenommen sind Teilzeitarbeitsverhältnisse, die zusammen das erste Vollzeitäquivalent bilden. In diesen Fällen kann der Nachweis auch nach Ablauf der Frist von 30 Tagen erfolgen.

Kontakt
+43 1 501 75-501
email hidden; JavaScript is required
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite http://www.beschaeftigungsbonus.at/ und in dieser von der aws zur Verfügung gestellten Präsentation.

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
author avatar image
Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
Förderblog