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Lohnnebenkosten

Einreichung laufend ab 1.7.2017 (bis zu 30 Tage nach Anmeldung der zusätzlichen Arbeitskraft) bis vorerst 31.01.2018 Mit dem Beschäftigungsbonus können sich Unternehmen die Hälfte der Dienstgeberbeiträge für neu geschaffene Jobs zurückholen – das für die Dauer von bis zu drei Jahren.

Einreichfrist: derzeit keine Einreichung möglich Innovative Jungunternehmer_innen können sich einen Teil der Lohnnebenkosten für die ersten drei Mitarbeiter_innen fördern lassen.

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