aws bietet Zuschuss zu den Lohnnebenkosten für innovative GründerInnen, die Arbeitsplätze schaffen AUS KATEGORIE

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aws bietet Zuschuss zu den Lohnnebenkosten für innovative GründerInnen, die Arbeitsplätze schaffen

Einreichfrist: derzeit keine Einreichung möglich

Innovative Jungunternehmer_innen können sich einen Teil der Lohnnebenkosten für die ersten drei Mitarbeiter_innen fördern lassen.

Förderbare Unternehmen
Gefördert werden besonders innovative (Geschäftsmodell und Technologie) und wachstumsstarke Start-ups (signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum)

  • mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • die zur Gruppe Kleinst- oder Kleinunternehmen zählen und
  • maximal 5 Jahre alt sind

Die Förderung ist an keine Rechtsform gebunden (sowohl Einzelunternehmen als auch Kapital- und Personengesellschaften können einreichen).

Von einer Förderung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • geringfügige Arbeitsverhältnisse
  • Praktika und praktikumsähnliche Arbeitsverhältnisse
  • bereits geförderte Arbeitsverhältnisse freie Dienstverhältnisse
  • Lehrlingsverhältnisse
  • Leiharbeitsverhältnisse
  • Arbeitsverhältnisse die nicht dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht unterliegen
  • Arbeitsverhältnisse von Mehrheitsgesellschafterinnen und Mehrheitsgesellschaftern, von geschäftsführenden Gesellschafterinnen und Gesellschaftern sowie deren nahen Familienangehörigen

Förderbare Kosten
Es werden Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für 3 MitarbeiterInnen für bis zu 3 Jahre nach Antragstellung gefördert
Förderungsfähige Arbeitsplätze werden von in- oder ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besetzt, die im Normal- oder Teilzeitarbeitsverhältnis beschäftigt sind (d.h. nur Normal- / Teilzeitbeschäftigte gelten als erste Angestellte).
Die Arbeitsplätze können über die Dauer der Förderung von einem oder mehreren Arbeitnehmer_innen besetzt werden.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind u.a. Arbeitsverhältnisse von Mehrheitsgesellschafter_innen, von geschäftsführenden Gesellschafter_innen sowie deren nahen Familienangehörigen

Förderung
jährlich um 1/3 weniger Förderung zur Vermeidung von Schwelleneffekten:

  • Jahr 1 der Begünstigung: 100% der Dienstgeberbeiträge werden ersetzt
  • Jahr 2: 2/3 (67%)
  • Jahr 3: 1/3 (33%)

Pro Unternehmen sind max. 125.000 Euro zu holen.

Geförderte Bestandteile der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) in %:

  • Krankenversicherung 3,78 %
  • Unfallversicherung 1,30 %
  • Pensionsversicherung 12,55 %
  • Arbeitslosenversicherung 3,00 %
  • IESG-Beitrag (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) 0,35 %
  • Wohnbauförderung 0,50 %
  • BMSVG (Mitarbeitervorsorge) 1,53 %
  • Familienlastenausgleichsfonds FLAF 4,50 %
  • Kommunalsteuer 3,00 %
  • Regionale Abgaben (Kammerumlage) 0,40 %

Summe: 30,9%

Gesamtvolumen Förderschiene: rund EUR 100 Mio.
Annahme: die Förderung könnte bis zu 1.500 Start-ups zugutekommen und zur Schaffung von rund 3.000 Jobs jährlich beitragen

Auszahlung
Die aws fördert die nachweislich bezahlten Dienstgeberbeiträge einmal jährlich.
Der Zuschuss wird nach Vorlage und Prüfung von Verwendungsnachweisen im Nachhinein ausgezahlt.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Derzeit ist keine Einreichung möglich. Ursprünglich vorgesehen: Fristbeginn mit 1.1.2017  (Laufzeit bis Ende 2019) | Einreichung 24 Monate nach oder 6 Monate vor Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes, direkt bei der aws mit Hilfe des aws Fördermanagers https://foerdermanager.awsg.at
Die Qualifikation für das Förderungsprogramm “aws Lohnnebenkostenförderung” konnte auf der Webseite der aws Lohnnebenkostenförderung bzw. auf jener des aws Fördermanagers getestet werden – „aws Start-up PreCheck“.

Kontaktpersonen
Markus Dexinger, BA
Garantien und Prämien für innovative Start-ups, Gründungen und junge Unternehmen
+ 43 1 501 75 – 276
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Mehr Informationen: https://www.aws.at/foerderungen/aws-lohnnebenkostenfoerderung/

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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