Garantien für Internationalisierungsfinanzierungen
Deadline: laufend
Mit dieser Förderschiene erhalten österreichische Unternehmen Garantien für Kredite im Zusammenhang mit der Durchführung von erfolgsversprechenden Direktinvestitionen im Ausland.
Förderbar sind:
- Errichtung Tochtergesellschaft/Joint-ventures
- Erwerb von Unternehmen(-santeilen)
- Erweiterung bestehender Beteiligung
- Erstinvestitionen, Investitionskosten, Betriebsmittel
- Anschaffungskosten
- Investitionen in den Umweltschutz
Finanzierungsgarantie: Garantie für Bankkredite zur Finanzierung des Projektes im Ausland, max.
80 % des Kreditbetrages.
Dauer: durchschnittlich 7-10 Jahre, max. 20 Jahre.
Projektgarantie: Garantie zur Absicherung des Konkurses des ausländischen Beteiligungsunternehmens, max. 50 % der Beteiligungsmittel.
De-minimis: aktivierungspflichtige Investitionskosten sowie aktivierungspflichtige Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Übernahme von Unternehmensanteilen fallen unter die de-minimis-Bestimmungen