Garantien für Internationalisierungsfinanzierungen AUS KATEGORIE

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Garantien für Internationalisierungsfinanzierungen

Deadline: laufend

Mit dieser Förderschiene erhalten österreichische Unternehmen Garantien für Kredite im Zusammenhang mit der Durchführung von erfolgsversprechenden Direktinvestitionen im Ausland.

Förderbar sind:

  • Errichtung Tochtergesellschaft/Joint-ventures
  • Erwerb von Unternehmen(-santeilen)
  • Erweiterung bestehender Beteiligung
  • Erstinvestitionen, Investitionskosten, Betriebsmittel
  • Anschaffungskosten
  • Investitionen in den Umweltschutz

Finanzierungsgarantie: Garantie für Bankkredite zur Finanzierung des Projektes im Ausland, max.

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80 % des Kreditbetrages.

Dauer: durchschnittlich 7-10 Jahre, max. 20 Jahre.

Projektgarantie: Garantie zur Absicherung des Konkurses des ausländischen Beteiligungsunternehmens, max. 50 % der Beteiligungsmittel.

De-minimis: aktivierungspflichtige Investitionskosten sowie aktivierungspflichtige  Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Übernahme von Unternehmensanteilen fallen unter die de-minimis-Bestimmungen

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Infos: national
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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