AWS Investitionsprämie AUS KATEGORIE

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AWS Investitionsprämie

Einreichfrist: 01.09.2020–28.02.2021

Bis zu 14% Zuschuss zu Neuinvestitionen abnutzbares Anlagevermögen

Förderbare Unternehmen

Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz und/oder Betriebstätte in Österreich – auch Neugründer*innen, sofern die Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erfolgt ist

Thematische Schwerpunkte

Die Ausschreibung ist grundsätzlich themenoffen, für Investitionen, die dem Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit zuordenbar sind, ist jedoch die Förderquote doppelt so hoch (14 statt 7 %)

Förderbare Projekte – Anforderungen

Förderbar sind materielle und immaterielle aktivierungspflichtige unternehmerische Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen (Behaltepflicht von 3 Jahren; auch der Erwerb von gebrauchten Anlagen kann gefördert werden)

Der Zeitraum der Durchführung der Neuinvestitionen muss zwischen 01.08.2020 und 28.02.2021 liegen (bei Großprojekten mit Summen zwischen 20 und 50 Mio. € endet die Frist am 28.2.2024). Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Verlängerungen der Fristen sind hier in Planung.

Untergrenze: 5.000 € ohne USt. (Es können auch geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengefasst werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von 5.000 € belaufen.)

Obergrenze: 50 Mio. € ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Nicht förderbar sind unter anderem:

  • Klimaschädliche Investitionen
  • Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
  • Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)

Förderung

Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss:

  • 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
  • 7 % der förderfähigen Kosten für nicht schwerpunktbezogene Investitionen

Die Kombination mit anderen europäischen und nationalen Förderungsinstrumenten (z.B. Shared Facilities oder Geschäftsbelebung der Wirtschaftsagentur Wien) ist nach telefonischer Rücksprache mit dem AWS aktuell zulässig. Siehe auch FAQs und Richtlinie zur Förderung.

Auszahlung

Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen. Nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung erfolgt die Auszahlung grundsätzlich als Einmalzahlung und unmittelbar.

Einreichung

Die Einreichung ist von 01.09.2020 bis inkl. 28.02.2021 über den aws-Fördermanager möglich.
2–3 Tage nach Einlangen des Antrags kann der Fördervertrag ausgestellt werden.

Kontakt

Info-Hotline: +43 1 501 75 – 400

Mehr Informationen finden Sie auf der AWS-Website.

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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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