AWS IP.Durchsetzung – hilft KMUs bei der Durchsetzung von Schutzrechten im Ausland AUS KATEGORIE

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AWS IP.Durchsetzung – hilft KMUs bei der Durchsetzung von Schutzrechten im Ausland

Einreichung: Call ausgelaufen

Awareness-Bildung zum Thema Schutz geistiger Eigentumsrechte sowie gezielte Unterstützung bei der Nutzung und Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen durch Gewährung von Zuschüssen –

damit unterstützt der aws KMUs bei der Internationalisierung ihrer Tätigkeiten (z.B. in Schwellenländern und/oder außereuropäischen Wachstumsmärkten wie China, Russland oder USA).

Förderbare Unternehmen
KMUs
aller Branchen (abgesehen von Tourismus- und Freizeitwirtschaft) mit Sitz in Österreich

Förderbare Projekte – Anforderungen
Gefördert wird die Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte und Maßnahmen zur Identifikation von Schutzrechtsverletzungen weltweit. Faktoren wie Innovation, Wachstum und Beschäftigung, Umweltrelevanz, soziale und gesellschaftliche Auswirkungen sowie Umsetzungsstärke des Unternehmens und die Art der Erfindung (Reifegrad, Marktchancen) spielen eine Rolle bei der Auswahl der Projekte.

Art der Förderung:

  • Begleitung bei der Identifizierung von Schutzrechtsverletzungen
  • Begleitung bei der Durchsetzung von Schutzrechten
  • Förderung der Kosten externer Berater im Zusammenhang mit der Identifikation von Schutzrechtsverletzungen
  • Förderung von Kosten im Zusammenhang mit Rechtsverfolgungsmaßnahmen zur Durchsetzung bestehender Schutzrechte

Finanzierungsvolumen
Zuschuss für Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte: bis zu 50% der förderbaren Kosten, max. EUR 100.000
De-minimis: ja
Die Leistungen und das Risiko der Förderung werden durch eine Erfolgsbeteiligung abgegolten.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Einreichung des Antrages muss vor Durchführungsbeginn des Projektes mit Hilfe des Fördermanagers, https://foerdermanager.awsg.at, bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) erfolgen.

  1. Antrag vor Beauftragung des (Patent-)Anwalts beim aws stellen!
  2. eventuell Beratung beim aws über weitere Vorgehensweise
  3. ab Antragseingang beim aws kann mit dem Projekt begonnen werden
  4. aws begutachtet Antrag und fertigt Förderungsvertrag aus
  5. Patentanwältinnen sowie Rechtsanwälte führen alle notwendigen Schritte zur Durchsetzung der Schutzrechte durch
  6. Vorauszahlung der Kosten
  7. Abrechnung an den aws senden
  8. Auszahlung der Förderung

Förderung unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar mit

  • aws discover.IP

Kontaktperson
Mag. Peter Pawlek
+ 43 1 501 75 – 550
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Weitere Informationen

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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