AWS IP.Finanzierung – Finanzierung von geistigen Eigentumsrechten in außereuropäischen Wachstumsmärkten und Schwellenländern AUS KATEGORIE

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AWS IP.Finanzierung – Finanzierung von geistigen Eigentumsrechten in außereuropäischen Wachstumsmärkten und Schwellenländern

Einreichfrist: Call ausgelaufen

Sie haben bereits in europäischen Ländern Patente angemeldet und eine PCT-Anmeldung eingereicht? Zeit für eine Anmeldung des Patents außerhalb Europas? Mit dieser Förderung werden KMUs bei der Internationalisierung ihrer Tätigkeiten in Schwellenländern und außereuropäischen Wachstumsmärkten unterstützt. Ziel ist die umfassende Nutzung und Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen.

Förderbare Unternehmen
Österreichische KMUs

Förderbare Projekte – Anforderungen
Finanzierung von Schutzrechten (intellectual property [IP] wie z.B. Patente es sind) in Schwellenländern und außereuropäischen Wachstumsmärkten
Beratung zu Patentierungsfragen betreffend China, Indien und Russland
Nicht förderbar sind Schutzrechte, die nicht-exklusiv einlizenziert wurden bzw. Schutzrechte, die ausschließlich über Lizenzvergabe umgesetzt werden

Förderbare Kosten

  • Kosten externer Beraterinnen / Berater sowie Behörden (z.B. Honorare für Patentanwältinnen / Patentanwälte, Prüfungsgebühren, amtliche Gebühren, Recherchekosten etc.)
  • Übersetzungskosten
  • Kosten zur Aufrechterhaltung eines Immaterialgüterrechts
  • Kosten geeigneter externer Beraterinnen / Berater im Zusammenhang mit der Identifikation von Immaterialgüterrechts-Verletzungen
  • Kosten im Zusammenhang mit Rechtsverfolgungsmaßnahmen zur Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte
  • Kosten der durch die aws durchgeführten operativen Unterstützung (Vermarktung, Einlizenzierung bzw. Durchsetzung von Immaterialgüterrechten)

Finanzierungsvolumen
Zuschuss zu den Schutzrecht-/Patentierungskosten: max. 18.000 Euro
je Land bis zu 4.000 Euro der Schutzkosten sind (für Japan, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Russland/EURAS, Brasilien bis zu 8.000 Euro).
Förderquote: 50 – 100% (abhängig von Art der Technologie/Antragsteller), typisch 60%
Deminimis: ja

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Die Einreichung des Antrages muss vor Durchführungsbeginn des Projektes mit Hilfe des Fördermanagers, https://foerdermanager.awsg.at, bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) erfolgen. Informationen und Unterlagen zur Einreichung sind
unter www.awsg.at zu finden.
Die Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar mit:

  • aws IP.Vermarktung
  • aws Marktrecherche
  • aws discover.IP

Ablauf: Der Antrag ist vor Beauftragung des Patentanwalts bei der aws zu stellen. Ab Antragseingang bei der aws (Empfangsbestätigung wird versendet) kann mit dem Projekt begonnen werden (u.a. ist die Stimmigkeit der Schutzrechtsstrategie mit den Firmenzielen, dem avisierten Markt und den involvierten Partnerinnen und Partnern in einem „Strategiepapier“ schlüssig darzulegen). Die aws begutachtet den Antrag und fertigt einen Förderungsvertrag aus. Patentanwältinnen und -anwälte führen nationale Anmeldungen durch. Dann steht die Projektumsetzung und Abrechnung an. Zuletzt folgt die Auszahlung.

Kontaktperson

Mag. Peter Pawlek
+ 43 1 501 75 – 550
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Weitere Informationen finden Sie auf Website der Förderstelle.

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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