aws Kreativwirtschaftsscheck – Zuschuss für innovative KMUs AUS KATEGORIE

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aws Kreativwirtschaftsscheck – Zuschuss für innovative KMUs

Einreichfrist: 15.09 bis 30. Oktober 2015 (12.00 Uhr) über den aws Fördermanager

evolve heißt die BMWFW-Strategie  zur Innovationsförderung, die KMUs aller Branchen zugutekommen soll. Wer für Entwicklung, Umsetzung oder Vermarktung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren die Leistungen eines kreativwirtschaftlichen Betriebs in Anspruch nimmt, kann sich für den Erhalt des Kreativwirtschaftsschecks bewerben.

Förderbare Unternehmen
bestehende Klein- und Mittelbetriebe (KMU) aller Branchen mit Sitz oder Projektstandort in Österreich. (Unternehmensgründung vor 01.07.2015).

Thematische Schwerpunkte
Förderbar sind Maßnahmen, die einem der folgenden Kernbereiche zuzuordnen sind:

  • Design
  • Architektur
  • Multimedia/Spiele
  • Mode
  • Musikwirtschaft, insbesondere Musikverwertung
  • Audiovision und Film, insbesondere Filmverwertung
  • Medien – und Verlagswesen
  • Grafik
  • Werbewirtschaft
  • Kunstmarkt

 Förderbare Kosten

  • Kosten für LeistungserbringerInnen aus der Kreativwirtschaft
  • Kosten für Leistungen aus den oben genannten Kernbereichen

Finanzierungsvolumen
Förderungsbudget 2015: EUR 1,5 Mio.
max. Zuschuss pro Projekt/Jahr: EUR 5.000,00 als De-minimis-Beihilfe
(Bis zu diesem Betrag beträgt die Förderungsintensität 100 %. Die Abrechnung erfolgt zu den tatsächlichen Kosten.)

Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Einmalbetrag im Nachhinein und nach Vorlage des Nachweises über die Inanspruchnahme und Bezahlung der kreativwirtschaftlichen Leistung. Der Nachweis hat aus Sachbericht und einer Projektkostenabrechnung (durch Originalbelege nachweisbare Rechnungszusammenstellung) zu bestehen.

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Zu beachten:

  • Die kreativwirtschaftliche Dienstleisterin bzw. der kreativwirtschaftliche Dienstleister ist inkl. aller Detaildaten bereits bei der Antragstellung anzugeben (Stammdaten und Beschreibung der Qualifikation).
  • Auch eine detaillierte Projektbeschreibung ist bereits bei Antragstellung anzugeben = detaillierte Beschreibung des Innovationsvorhabens (Inhalte, Ziele, Innovationscharakter aus Sicht der Antragstellerin bzw. des Antragstellers) + detaillierte Beschreibung der zu erbringenden kreativwirtschaftlichen Leistung im Rahmen des Innovationsvorhabens

Die Gewährung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Der Förderungsantrag wird von der aws hinsichtlich der Erfüllung der Förderungsrichtlinien geprüft.In Folge trifft die aws im Namen und auf Rechnung des Bundes die Entscheidung über den Förderungsantrag.
Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums (15.09-30. Oktober 2015) mehr Anträge eingebracht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, kommt ein zweistufiges Auswahlverfahren zur Anwendung:

1. Mittels eines notariell durchgeführten Ziehungsverfahrens erfolgt per Zufallsprinzip die Auswahl einer, den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln entsprechenden, Anzahl von Anträgen.

2. Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der notariellen Ziehung auf Richtlinienkonformität geprüft und entsprechende Förderungszu- oder Förderungsabsagen erteilt. D. h., die Reihenfolge der Bearbeitung der eingegangenen Anträge wird durch die notariell durchgeführte Zufallsziehung bestimmt, was eine höhere Verteilungsgerechtigkeit bewirkt.

Kontaktpersonen

Brigitte Rosner, MBA
+ 43 1 501 75 – 338
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DI (FH) Doris Fröhlich, MSc
+ 43 1 501 75 – 591
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Informationen über den Kreativwirtschaftsscheck auf der Website der aws

Tags:
Infos: national
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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