Betriebliche Gesundheitsförderung des Fonds Gesundes Österreich AUS KATEGORIE

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Betriebliche Gesundheitsförderung des Fonds Gesundes Österreich

Einreichfrist: Größere Projekte 10. Jänner 2019 (kleinere laufend)

Hier fördert der FGÖ ganz gezielt Projekte von Betrieben, die die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz unterstützen wollen.

Wer ist förderbar?
Betriebe; Fokus auf Kleinst- , Klein- und Mittelbetriebe

Thematischer Fokus

  • PsychoSOZIALE Gesundheit – Zusammenleben gesundheitsfördernd gestalten
  • Gesundheitliche Chancengerechtigkeit – Wissen entwickeln, gute Praxis verbreiten
  • Gendergerechte Gesundheitsförderung und Diversität

Förderbare Projekte – Anforderungen
Der FGÖ fördert Aktivitäten im Feld der Gesundheitsförderung und der Primärprävention. Den Projekten muss ein umfassender Gesundheitsbegriff zugrundeliegen. Es wird nach innovativen Ansätzen gesucht. Für die Durchführung sollten die Qualitätskriterien der Luxemburger Deklaration (ENWHP 1997) anleitend sein.
Projektmindestkosten: 5.000 €

Förderbare Kosten
Prozesskosten:

  • externe Begleitung bei der Projektdurchführung
  • Diagnoseerstellung durch Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiter- und Managementbefragungen, betriebliche Gesundheitskonferenzen oder ähnliche partizipative Instrumente
  • externe Gesundheitszirkelmoderation
  • Gesundheitsberichterstellung
  • externe Beratung bei der Maßnahmenplanung
  • externe Prozessevaluation
  • externe Leistungen zur Projektdokumentation
  • Kapazitätsbildung und Nachhaltigkeitssicherung durch BGF-spezifische Qualifizierung betriebsinterner Akteurinnen und Akteure
  • Ergebnisevaluation
  • internes Projektmarketing

Maßnahmenkosten: Kosten für Workshops, Kurse und Seminare zu projektrelevanten Themen, wie beispielsweise Gesundheitskompetenz, Kommunikation und Teamkultur, Zeit- oder Stressmanagement, Chancengerechtigkeit, Resilienz und Ernährung.

Förderung
Die Förderhöhe wird individuell ermittelt.

bis 49 Personen: Maximal 100 % der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten
von 50 bis 99 Personen: Maximal 2/3 der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten
von 100 bis 250 Personen: Maximal 1/2 der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten
ab 251 Personen: Maximal 1/3 der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten

Kleinst- und Kleinbetriebe können zusätzlich einen Pauschalbetrag für die Abdeckung von Maßnahmenkosten beantragen und erhalten: Betriebe bis maximal 25 Personen erhalten max. 3.000 €, Betriebe bis maximal 49 Personen max. 2.000 €.

Auszahlung
Die Auszahlung kann in Teilbeträgen erfolgen. Die Auszeichnung der 1. Rate erfolgt nach Unterzeichnung des Fördervertrags. Der genaue Ablauf wird in der Fördervereinbarung festgelegt.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Förderanträge müssen mittels Online-Antrag im FGÖ-Projektguide (https://projektguide.fgoe.org/) gestellt werden, zusätzlich ist ein Unterschriftenblatt postalisch oder per Mail an den FGÖ zu schicken. Es wird empfohlen, Projekte mindestens vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen. Die Bearbeitung von Förderanträgen dauert derzeit nämlich in der Regel bis zu vier Monate. Bereits vor dem Datum der Einreichung begonnene Projekte können nicht gefördert werden.

Termine
Förderanträge mit einer beantragten Summe bis zu 72.000 € können jederzeit eingereicht werden. Hier entscheidet „nur“ die Geschäftsstelle des Fonds Gesundes Österreich.
Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme ab 72.000 € werden zusätzlich vom wissenschaftlichen Beirat geprüft und ein Kuratorium entscheidet. Dieses tagt mindestens zwei Mal im Jahr und es gibt Einreichfristen. Die nächste Frist endet am Donnerstag, dem 10. Jänner 2019.

Weiters gibt es auch einen spezifischen Call: Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt 4.0 (Deadline: 15. November 2018). Hier können Unternehmen einreichen, die schon ein Projekt im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung abgeschlossen haben. Dazu haben wir einen eigenen Förderblog-Artikel geschrieben.

Kontaktpersonen
Dr. Gert Lang
Gesundheitsreferent
Betriebliche Gesundheitsförderung
+43 1 895 04 00-714
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Ina Rossmann-Freisling, BA, MA
Projektassistentin
Betriebliche Gesundheitsförderung, BGF Know-how
+43 1 895 04 00-722
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Für Kaufmännische Fragen
Bettina Grandits, MBA
Fördermanagerin
+43 1 895 04 00-727
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Weitere Infos finden Sie auf der Website und im Leitfaden für die FGÖ-Projektförderungen.

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
Förderblog