Die Projettypen der FFG (1): Einzel- und kooperative Projekte AUS KATEGORIE

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Die Projettypen der FFG (1): Einzel- und kooperative Projekte

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) hat ihre Projekttypen für alle Förderschienen vereinheitlicht. Unterschieden werden:

(1) Einzelprojekt industrielle Forschung: Dieser Einzelantrag zielt auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten durch planmäßiges Forschen. Dabei müssen die maßgeblichen Teile des Vorhabens vom Förderungswerber selbst durchgeführt werden, der somit seine Kompetenz herausstreicht. Subverträge sind möglich, aber keine Partnerschaften (kein Kooperationsprojekt!). Wichtig ist es, die Notwendigkeit der Förderung für die Projektdurchführung aufzuzeigen. Das Projekt soll noch marktfern sein: Es geht nämlich darum, die Wissensbasis zu schaffen, um im nächsten Schritt einer experimentellen Entwicklung neue Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen zu schaffen bzw. bestehende zu optimieren.

Teilnahmeberechtigt: Unternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Länder und Gemeinden. Universitäten und Fachhochschulen können sich nur über Subverträge mitwirken.

Die Förderintensität beträgt 45-70% (45%: Großunternehmen; 60%: Mittlere Unternehmen; 70%: Kleinunternehmen, Forschungseinrichtungen)

Förderbare Kosten: direkte, tatsächliche und durch das Projekt zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand entstehende Kosten. Drittkosten sollten 20% der Projektsumme nicht übersteigen.

Förderung: max. 2. Mio.

Laufzeit: max. 36 Monate

Einreichung: Deadline je nach Ausschreibung, aber immer via eCall

Projektstart: frühestens nach Einreichung des Förderansuchens. Der Zeitraum für die Kostenanerkennung wird vertraglich festgelegt (Datum Projektstart – Datum Projektende).

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(2) Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung): Diese basieren auf einer wirklichen Zusammenarbeit mit fairer Teilung von Kosten und Verantwortung. Dem Konsortium mit Konsortialführer müssen mind. 2 Unternehmen oder 1 Unternehmen und 1 F&E-Einrichtung angehören. Dabei dürfen auf kein Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Kosten entfallen.

Teilnahmeberechtigt: Unternehmen, (außeruniversitäre) Forschungseinrichtungen, Personengesellschaften, juristische Personen, Länder und Gemeinden. Universitäten und Fachhochschulen können sich nur über Subverträge mitwirken. Ausländische Partner sind unter gewissen Bedingungen ebenfalls förderbar.

Förderintensität: 35-80%

Fördersumme: 100.000 (Richtwert) – max. 2 Mio. Euro

Dauer: max. 36 Monate

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Petra Busswald
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