FFG-Basisprogramm: Dienstleistungsinnovation AUS KATEGORIE

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FFG-Basisprogramm: Dienstleistungsinnovation

Einreichbar: laufend

Die Dienstleistungsinnovation (DLI) will Forschungsthemen fördern, die neu für den Markt sind, und zwar auch im Bereich der nicht-technologischen Innovation. Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, aber auch solche aus dem traditionellen und produzierenden Bereich können einen Zuschuss (bis max. 50%, abgestuft nach Unternehmenstyp und Kooperationskriterium, der F&E-relevanten Sach- und Personalkosten, Reisen, Drittleistungen) für innovative Dienstleistungen mit hohem Entwicklungsrisiko beantragen.

Diese sollen den Einsatz von Technologien bzw. anderen systematischen Methoden (IKT, psychologische oder Berechnungsmethoden usw.) erfordern. Die Dienstleistung muss systematisch reproduzierbar sein. Weiters muss der Innovation ein konkretes Forschungs- und Entwicklungsprojekt zugrunde liegen.

Unter innovative Dienstleistungen fallen z.B. solche mit technologischer Komponente und/oder Produktinnovation, neue Dienstleistungskonzepte z.B. im Tourismus, neue Businessmodelle wie z.B. Suchmaschinen oder Innovationen in und von Unternehmensorganisationen.

Für Start Ups steht eine besondere Förderschiene zur Verfügung, die Förderungen (Mix aus Zuschuss und Darlehen) bis zu max. 70% erlaubt.

Eingereicht werden können Dienstleistungsinnovationen im Rahmen des Basisprogramms sowohl Einzel- als auch Partnerschaftsprojekte, im Falle der COIN-Programmlinie Kooperation und Netzwerke nur Partnerprojekte (mind. 3 Partner).

Dauer: Förderungszeitraum ist 1 Jahr. Mehrjährige Projekte erhalten die Förderung auf Jahresbasis.

Projektstart bzw. Beginn der Förderung: Der Antragsteller gibt im Antrag selbst das Startdatum an. Frühester Start ist am Tag der Übermittlung des eAntrags, doch trägt der Antragsteller natürlich selbstdas Risiko, dass das Projekt nicht gefördert wird.

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Petra Busswald
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