go international – Bildungsscheck AUS KATEGORIE

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go international – Bildungsscheck

50% Zuschuss zu gezielten Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen der eigenen Auslandsniederlassung(en)

Einreichfrist

Laufend einreichbar bis 31.12.2026

Einreichberechtigt

  • Einreichen können aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern Österreichs und der Kammern der ZiviltechnikerInnen, die im Zielland mit einer Auslandsniederlassung bzw. Produktionsstätte vertreten sind
  • Die substanzielle Wertschöpfung in Österreich muss mindestens 25% betragen.
  • Gilt weltweit; die Länder Russische Föderation und Belarus können allerdings aktuell nicht beantragt werden

Förderbare Kosten

  • Schulungsmaßnahmen für das Personal der Auslandsniederlassungen: Weiterbildungsmaßnahmen mit einer max. Dauer von 6 Monaten und inhaltl. Fokus auf Betriebswirtschaft/Internationalisierung (Online- und/oder Präsenzkurse) von österr. qualifizierten Weiterbildungsanbietern oder deren Auslandsniederlassungen bzw. Lizenz–/Franchisenehmer.

Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet 9 Monate nach Antragstellung bzw. spätestens am 31.3.2027 (früheres Datum ausschlaggebend).

Förderung

  • Gefördert werden 50% der nachgewiesenen Nettokosten für die Schulung von Mitarbeiter*innen der Auslandsniederlassungen
  • Der maximale Auszahlungsbetrag pro Förderperiode beträgt 7.500 €.

+ mögliche Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um weitere 2.500 €

Einreichung

  • Antragstellung online über das WKO-Förderkonto (zuvor Beratung durch go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern empfohlen)
  • Unlimitierte Anzahl von Anträgen möglich, die im Laufe der Förderperiode (je nach Verfügbarkeit freier Budgetmittel) bis spätestens 31.12.2026 gestellt werden können
  • Für ein Weiterbildungsprojekt können (z.B. durch wirtschaftlich verbundene Unternehmen) nicht
    zeitgleich mehrere Anträge gestellt werden.
  • Zu einem genehmigten Bildungsscheck kann parallel kein weiterer Bildungsscheck beantragt
    werden; erneuter Antrag ist erst nach vollständiger Einreichung sämtlicher Abrechnungsunterlagen des zuvor genehmigten Antrages möglich.
  • Parallele Beantragung eines Internationalisierungsschecks für dasselbe Zielland nicht möglich
  • Alle weiteren Schecks aus dem go international-Direktförderungs-Angebot parallel beantragbar

Kontakt

Wirtschaftskammer Wien
Mag. Peter Mayrhofer
+43 1 514 50 1288
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Mehr Infos: https://www.go-international.at/foerderungen/bildungsscheck.html

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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