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Innovationsscheck Plus im Wert von Euro 10.000,- (20%iger Selbstbehalt)

Einreichfrist: laufend (einmal jährlich pro Unternehmen) bis 31.12.2016

Der Innovationsscheck bis max. 10.000,- Euro (mit 20%igem Selbstbehalt) des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend erlaubt heimischen Klein- und Mittelunternehmen (KMU) einen vertiefenden Einstieg in die Forschungs- und Innovationstätigkeit. Sie sollen damit Leistungen einkaufen können, die nur von hochqualifizierten Forschungseinrichtungen erbracht werden können. Mit diesem Scheck können KMU von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) folgende Leistungen erwerben:

  • Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte
  • Vorbereitungsarbeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Unterstützung bei Prototypenentwicklung
  • Analyse des Technologietransferpotenzials
  • Analyse des unternehmerischen Innovationspotenzials
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement
  • Entwicklung neuartiger Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patenbierbaren Entwicklungen

Förderquote: Gefördert werden Schecks bis zu EUR 10.000,-. Um also die volle Förderung ausschöpfen zu können, muss eine Projektsumme von 12.500,- Euro eingereicht werden. Geringere Beträge werden ebenfalls mit einer Förderintensität von 80% bezuschusst.

De-minimis!

Weitere Voraussetzungen: Mit der Forschungseinrichtung darf in den vergangenen 5 Jahren kein Vertragsverhältnis im Rahmen eines F&E-Vorhabens bestanden haben (Stichwort: Neue Kooperation! Bei Universitäten bezieht sich diese Bedingung natürlich auf Institute/Departments bzw. Personen, nicht auf die Universität gesamt). Der Innovationsscheck darf bei allen öffentlichen Forschungseinrichtungen plus weiteren Forschungseinrichtungen aus der dafür eingerichteten Datenbank eingelöst werden.

Mehrere Innovationsschecks

KMU können einmal pro Jahr einen Scheck erwerben. Pro Jahr kann immer nur eine Scheck-Art beantragt werden. Nach einem 5.000-Innovationsscheck kann im Folgejahr beim gleichen oder einem anderen Forschungspartner ein Innovationsscheck in Anspruch genommen werden.  Beim Innovationsscheck 5.000,- EUR muss es sich, sollte der gleiche Partner gewählt werden, um ein anderes Projekt handeln. Die Möglichkeit einen Scheck mit dem selben Partner innerhalb von 5 Jahren abzuwickeln besteht einmalig.

Innovationsschecks hintereinander

Die Abrechnungsunterlagen des ersten Scheckprojekts müssen zumindest schon zur Prüfung/Abrechnung bei der FFG sein, wenn z.B. im Folgejahr ein neuer Scheck beantragt wird.

Weiterführende Information

Tags:
Infos: national
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Petra Busswald
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