Innovationsschecks der FFG fördern Zusammenarbeit von KMUs und Wissenschaft AUS KATEGORIE

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Innovationsschecks der FFG fördern Zusammenarbeit von KMUs und Wissenschaft

Einreichung laufend (1x pro Jahr und Unternehmen) bis 31.12.2017

Mit einem Innovationsscheck können KMUs Forschungsleistung zukaufen, um ihre Innovationskraft zu steigern.

Es gibt zwei Varianten:

  • Innovationsscheck von 5.000 € (ohne Selbstbehalt) – er dient dem Abbau von Hemmschwellen, der Heranführung eines KMUs an die Forschung, der Stimulierung des Wissenstransfers zwischen KMUs und dem Wissenschaftssektor
  • Innovationsscheck Plus von 10.000 € (mit Selbstbehalt) – hier geht es schon mehr um die Verankerung der Innovation, darum, den State-of-the-Art erweitern und das Potenzial des Unternehmens im Hinblick auf neuartige Dienstleistungen oder Produktentwicklungen voranzutreiben

Förderbare Unternehmen
KMUs mit Sitz in Österreich
Der Innovationsscheck darf bei allen öffentlichen Forschungseinrichtungen plus weiteren Forschungseinrichtungen aus der dafür eingerichteten Datenbank eingelöst werden.
Neu: Aufhebung der 5-Jahres-Sperre im Fall des Innovationsschecks Plus! Das heißt, dass zwischen der letzten Vertragsbeziehung mit dem F&E-Partner und der Einlösung eines Innovationsschecks bei demselben nicht mehr fünf Jahre liegen müssen wie zuvor noch. Für den „kleinen“  Innovationsscheck gilt diese Regelung jedoch noch.

Thematische Schwerpunkte
offen

Förderbare Projekte – Anforderungen
kooperative F&E-Projekte zwischen KMUs und Forschungseinrichtungen, die ausgerichtet sind auf den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit bzw. weitere Vertiefung
Mit diesem Scheck können KMU von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) folgende Leistungen erwerben:

  • Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte
  • Vorbereitungsarbeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Unterstützung bei Prototypenentwicklung
  • Analyse des Technologietransferpotenzials
  • Analyse des unternehmerischen Innovationspotenzials
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement
  • Entwicklung neuartiger Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patenbierbaren Entwicklungen

Förderbare Kosten
Honorar der einlöseberechtigten Forschungseinrichtung – förderbare  Kosten  sind  alle  dem  Projekt  zurechenbaren  Kosten,  die  direkt,  tatsächlich und  zusätzlich  (zum  herkömmlichen  Betriebsaufwand)  für  die  Dauer  der  geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind

Förderung

  • Innovationsscheck
    max. Fördersumme: 5.000 €
    Förderungsquote: 100%
  • Innovationsscheck Plus:
    max. Fördersumme: 10.000 €
    Förderungsquote: 80%
    Voraussetzung: Selbstbehalt von 20%
    Um die volle Förderung ausschöpfen zu können, muss eine Projektsumme von 12.500,- Euro eingereicht werden. Geringere Beträge werden ebenfalls mit einer Förderintensität von 80% bezuschusst.

Beide De-minimis!

Folgeschecks möglich?

  • Beantragung Folgescheck (5.000 €) mit der gleichen Forschungseinrichtung einmalig, im darauffolgenden Kalenderjahr, nach Abschluss des ersten Schecks möglich, wenn dies keine unmittelbare inhaltliche Fortsetzung des Vorgängerschecks darstellt; Zusammenarbeit mit anderem Forschungspartner ist auch möglich
  • Beantragung Innovationsscheck Plus (10.000 € ) mit der gleichen Forschungseinrichtung einmalig, im darauffolgenden Kalenderjahr, nach Abschluss eines Innovationsschecks 5.000 € möglich

Die Abrechnungsunterlagen des ersten Scheckprojekts müssen zumindest schon zur Prüfung/Abrechnung bei der FFG sein, wenn z.B. im Folgejahr ein neuer Scheck beantragt wird.

Auszahlung
Die Forschungseinrichtung stellt nach Ende der Arbeiten die Leistungen in Rechnung und bei positiver Überprüfung des Projekts und aller Unterlagen kommt es zur Auszahlung.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Förderansuchen können laufend via eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.at eingereicht werden.
Der gewünschte Forschungspartner ist im Antrag bereits anzugeben, beim Innovationsscheck Plus ist sogar schon ein unterzeichnetes Angebot vom Forschungspartner beizufügen.
Fällt die Evaluierung positiv aus, so wird der Antrag durch die Übergabe des Innovationsschecks an die einlöseberechtigte Forschungseinrichtung  bzw.  dessen  Einlösung  zum  Fördervertrag. In einem Mustervertrages zur Beauftragung des Innovationsscheck setzen wiederum Forschungseinrichtung und KMU untereinander Art und Umfang der Leistungen fest.

Die Laufzeit der beiden Programme endet am 31.12.2017. Es sind ab da keine Neuanträge mehr möglich. Ausgestellte Innovationsschecks € 5.000,- und € 10.000 können aber noch eingelöst werden. Neu gibt es dann den Innovationsscheck mit Selbstbehalt.

Kontakt
KMU-Hotline
T +43 (0)5 7755 – 5000
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der zugehörigen Website der FFG sowie z.B. auch in einem der Innovationsscheck-Leitfäden.

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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