“JumpStart” Modul 1 – Förderinitiative der aws für Gründerzentren, Inkubatoren & Akzeleratoren AUS KATEGORIE

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“JumpStart” Modul 1 – Förderinitiative der aws für Gründerzentren, Inkubatoren & Akzeleratoren

Einreichfrist: Einreichung bis 04.10.2016, 17:00 Uhr möglich (online über email hidden; JavaScript is required)

Ziel der Sonderrichtlinie ist es, die Innovationsgeschwindigkeit anzukurbeln. Die befristete Maßnahme gilt bis Dezember 2016 und sieht zwei Ausschreibungen vor, eine 2015 und eine 2016. Erreicht werden soll das Ziel mithilfe von zwei Fördermodulen. Modul 1 sieht die Förderung von jenen erfahrenen Unternehmen vor, die mit ihrem Wissen und nötiger Infrastruktur Start-ups dabei unterstützen F&E Ergebnisse in marktrelevante Produkte umzuwandeln, die „time-to-market“ zu verkürzen.

Förderbare Unternehmen

  • Gefördert werden Unternehmen außerhalb des akademischen Bereichs, die Erfahrung mit dem Angebot von gebündelten Dienstleistungen an inkubierte Unternehmen haben, z.B.: Beratung in Wirtschafts-, Finanzierungs- und Rechtsfragen, Netzwerkangebote, Mentoring/Coaching.
  • Zum Zeitpunkt des Antrages müssen mindestens drei Unternehmen im Inkubator/Akzelerator angesiedelt sein.
  • Ein leistungsfähiges & skalierbares Geschäftsmodell des Inkubators/Akzelerators muss vorliegen
  • Die operative Tätigkeit des Inkubators/Akzelerators muss seit mindestens 12 Monaten vor Antragsstellung bei der aws bestehen.
  • Rechtsform: GmbH, gemeinnützige GmbH, Erwerbsgesellschaft (OEG, KEG), Verein. Gründung dieser Rechtsform kann nach Antrag, muss aber vor Fördervertragserstellung erfolgen.

Förderbare Projekte
innovative Inkubationskonzepte
Laufzeit: grundsätzlich 2 Jahre, Verlängerung in begründeten Fällen möglich

Förderbare Kosten
Förderbar sind Personalkosten, Sachkosten (z.B. Software, Dienstleistungen, Beratungskosten, Studien etc.), Reise- und Ausbildungskosten.
Anerkannt werden Kosten, die der Verbesserung der internen Prozesse dienen (z.B. Scouting/Due Diligence) und der Weiterentwicklung innovativer Angebote (z.B. Peer-2-Peer-Review). 10% der Kosten können sich auf Administration zur Abwicklung dieser Maßnahme beziehen. Nicht förderbar sind Infrastruktur, bauliche Maßnahmen oder Hardware.

Finanzierungsvolumen
Zuschuss von bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten
max. EUR 150.000,-

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichungen sind bis 04.10.2016, 17:00 Uhr online über email hidden; JavaScript is required möglich.
Unter anderem impliziert der Antrag ein Strategiekonzept des Inkubators/Akzelerators inkl. eines auf 5 Jahre geplanten innovativen Inkubationskonzepts und einer Wirtschaftlichkeitsplanung sowie eine detaillierte Kostenplanung für die Dauer der Förderung.

Kontaktperson
Mag. Viktor Pasquali
+ 43 1 501 75 – 474
email hidden; JavaScript is required

Weitere Informationen finden Sie hier.
Modul 2 (betrifft Zuschüsse für inkubierte Start-ups) wird hier vorgestellt.

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Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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