“JumpStart” Modul 2 – aws-Zuschuss für inkubierte Start-ups
Einreichfrist: Einreichung bis 04.10.2016, 17:00 Uhr möglich (online über email hidden; JavaScript is required)
Mit Modul 2 der aws-Sonderrichtlinie werden exzellente Start-ups in Inkubations-/Akzeleratorprogrammen (nach Maßgabe von Modul 1) unterstützt.
Förderbare Unternehmen
Österreichische Start-Ups (KMU) die u. a. folgenden Mindestkriterien entsprechen:
- Nachweis der Inkubation in einem in Modul 1 geförderten Inkubator
- Alleinstellungsmerkmale durch Technologieintensität und Neuigkeit – auch im internationalen Maßstab
- hohes Wachstumspotential u. großer Markt
Förderbare Projekte
Förderung von auf die Firmenentwicklung bezogene Maßnahmen.
Laufzeit: grundsätzlich 2 Jahre, Verlängerung in begründeten Fällen möglich
Förderbare Kosten
Förderbar sind Personalkosten, Sachkosten (z.B. Software, Dienstleistungen, Beratungskosten, Studien etc.), Reise- und Ausbildungskosten. Nicht förderbar sind u. a. Infrastruktur und bauliche Maßnahmen, Miet- und Betriebskosten sowie allgemeine Kosten (z.B. allgemeinen Büro-/IT-Leistungen).
Finanzierungsvolumen
bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten,
max. EUR 22.500 pro Jahr und Start-Up
3 bis max. 5 Start-Ups pro Inkubator/Akzelerator können gefördert werden
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichungen sind bis 04.10.2016, 17:00 Uhr online über email hidden; JavaScript is required möglich.
Unter anderem impliziert der Antrag einen Businessplan des Start-Ups (Planungszeitraum 5 Jahre) sowie eine detaillierte Kostenplanung für die Dauer der Förderung.
Kontaktperson
Mag. Viktor Pasquali
+ 43 1 501 75 – 474
email hidden; JavaScript is required
Weitere Informationen finden Sie hier.
Modul 1 (betrifft die Förderung von Inkubatoren und Akzeleratoren) wird hier erklärt.