KPC: „Klimaschutz in Gemeinden“ fördert nachhaltige Energieversorgung
Einreichfrist: laufend bis 31.12.2014
Fördergegenstand: Im Rahmen der Förderungsaktion „Klimaschutz in Gemeinden“ unterstützt das Lebensministerium Maßnahmen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern, sowie Investitionen in Energiesparmaßnahmen. Gefördert werden folgende Projekte:
- Thermische Gebäudesanierung: Verbesserung des Wärmeschutzes von öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind.
- Energiesparen in Gebäuden und bei öffentlicher Beleuchtung
- Heizungsoptimierung
- Umstellungen von Heizungssystemen (Holzheizungen, Thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse).
Fördermittel gesamt: € 3 Mio. pro Jahr
Förderquote: Für Kommunen umfasst die Förderleistung 60 % des auf den Infoblättern der einzelnen Bereiche angegebenen Förderumfangs (siehe Förderblogartikel „Förderung für Betriebe im Bereich Energieversorgung“ und “KPC betreut Förderungen zu Energiesparmaßnahmen in Betrieben“)
Förderbare Kosten: Nettokosten der Investitionen
Voraussetzung für die Förderbewilligung ist ein Nachweis der Finanzierungsbeteiligung des jeweiligen Bundeslandes (mind. 12 % der Projektkosten)!
Weitere Informationen zu „Klimaschutz in Gemeinden“ finden Sie hier
Mustersanierung 2012: Umfassende Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Gebäude können auch über das Programm des Klima- und Energiefonds “Mustersanierung 2012” gefördert werden. Darin berücksichtigt sind Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes des Gebäudes auf Niedrigenergiestandard (Förderquote: max. 45 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten) und ergänzend dazu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz von Erneuerbaren Energien (Förderhöhe: bis zu 25 %). Einreichfrist: 19.10.2012. Details finden Sie hier