KPC: Förderung für Betriebe im Bereich Energieversorgung
Das Lebensministerium fördert Unternehmen bei der Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Energieträgern in folgenden Bereichen:
Holzheizungen zur Eigenversorgung: Gefördert werden Kesselanlagen, betrieben mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz. Die Förderquote beträgt bis zu 35 %.
Nahwärmeversorgung: Dies umfasst u.a. Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilnetze, Erweiterung und Verdichtung von Fernwärmenetzen, Biomasse- Kraft-Wärme-Kopplungen und Anlagen zur Nutzung geothermischer Energie. Förderleistung max. 35 % der förderfähigen Kosten.
Fernwärmeanschluss: Das Lebensministerium fördert Anlagenteile, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz benötigt werden. Förderquote: bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten. Der Einreichzeitpunkt ist von der Leistung des Fernwärmeanschlusses abhängig.
Wärmepumpe: Gefördert werden elektrisch betriebene für die Erzeugung von Heizwärme oder Warmwasser verwendete Wärmepumpen. Die Förderleistung beträgt max. 30 % der Kosten. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist je nach Leistung der Wärmepumpe unterschiedlich.
Thermische Solaranlagen für Betriebe: Die Förderung beinhaltet Solaranlagen zur Versorgung von Betriebsgebäuden mit Wärme oder Kälte. Förderquote: bis zu 35 %. Der Antragstellungszeitpunkt hängt von der Größe der Kollektorfläche ab.
Stromerzeugung in Insellage: Umfasst sind Anlagen ohne Netzzugangsmöglichkeit, beispielsweise Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, Kleinwasserkraftwerke. Die Förderleistung beträgt max. 35 % der förderungsfähigen Kosten.
Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe: Gefördert werden Anlagen zur Produktion von biogenen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen (Biodiesel, Bioethanol, Pflanzenöl, Biomethan). Förderquote: bis zu 35 % der förderungsf. Kosten.
Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe: Diese Förderung beinhaltet Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Roh- und Reststoffe, Anlagen, die mit biogenen Stoffen befeuert werden und Vergärungsanlagen, die den Strom nicht als „Ökostrom“ einspeisen. Förderleistung: bis zu 30 % der Kosten.
Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplung: Darin umfasst sind hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis von Erd- oder Flüssiggas zur kombinierten Erzeugung von Strom (zu mind. 80 % innerbetrieblich genutzt) und Wärme. Die Förderquote beträgt max. 30 % der förderungsfähigen Kosten.
Landwirtschaftliche Biomasse: Im Zuge des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums“ werden Maßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe in den Bereichen Biomasse, Biogas und weitere Energiealternativen gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen in allen Förderungen Anlage, Planung und Montage.